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TELEKOMMUNIKATION/614: Rahmenbedingungen für bundesweiten Infrastrukturatlas (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 4. November 2009

Bundesnetzagentur veröffentlicht Rahmenbedingungen für bundesweiten Infrastrukturatlas

Kurth: "Fairer Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten"


Die Bundesnetzagentur hat heute die Rahmenbedingungen zur Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlasses veröffentlicht. Die Rahmenbedingungen legen fest, wie die Daten für den Infrastrukturatlas zukünftig übermittelt werden und wer zur Nutzung der Daten berechtigt ist. Sie sind das Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur im Sommer durchgeführten Anhörung sowie zahlreicher Gespräche mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Länder.

"Mit den vorliegenden Rahmenbedingungen haben wir eine wichtige Voraussetzung geschaffen, damit die Nutzung des Infrastrukturatlasses noch in diesem Jahr beginnen kann", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Insbesondere den im Rahmen der Anhörung geäußerten Sicherheitsbedenken wurde Rechnung getragen, indem z. B. die Abfrageberechtigung auf Vertreter der Länder, der Kreise sowie der kreisfreien Städte beschränkt ist."

"Die Rahmenbedingungen stellen einen fairen Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen der Beteiligten dar. Ich danke in diesem Zusammenhang allen Unternehmen, die sich bereits am Aufbau des Infrastrukturatlasses beteiligt haben und damit einen wichtigen Beitrag zum Breitbandausbau gerade auch in der Fläche leisten. Ich appelliere jetzt an die verbleibenden Unternehmen, uns ihre Daten auch zügig zur Verfügung zu stellen", sagte Kurth.

Um ein noch höheres Maß an Rechtssicherheit in Bezug auf die bereitgestellten Daten zu erhalten, können Unternehmen auf Wunsch eine zusätzliche Vereinbarung mit der Bundesnetzagentur schließen. Gemeinsam mit Branchenvertretern hat die Bundesnetzagentur hierzu einen Mustervertrag erarbeitet und heute ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Der Infrastrukturatlas ist eine Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die das Ziel hat, die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen deutlich voranzutreiben. Durch Synergieeffekte beim Breitbandausbau soll die Versorgung der Bevölkerung mit Breitbandanschlüssen verbessert werden. In der Startphase wird die Bundesnetzagentur daher Anträge auf Nutzung des Infrastrukturatlasses aus Regionen mit sog. Weißen Flecken vorrangig bearbeiten. Abfrageberechtigte werden Informationen darüber erhalten, ob in ihrer Region Glasfaserleitungen, Leerrohre, Netzknotenpunkte, Richtfunkstrecken oder Senderstandorte liegen, die für den Aufbau neuer Breitbandnetze grundsätzlich mitgenutzt werden könnten, und wer der Eigentümer dieser Infrastruktur ist.

Ab Dezember 2009 können die Abfrageberechtigten einen Antrag auf Nutzung des Atlasses bei der Bundesnetzagentur stellen, um anschließend die gewünschten Daten zu erhalten. Im Einvernehmen mit den Infrastrukturinhabern sollen die Abfrageberechtigten in einem weiteren Schritt die Möglichkeit erhalten, auch online auf die Daten zuzugreifen.

Die Rahmenbedingungen sind auf den Internetseiten der
Bundesnetzagentur
unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. November 2009
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2009