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TELEKOMMUNIKATION/650: Rufnummern 116 006 und 116 117 zugeteilt (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 16. Juni 2010

Bundesnetzagentur teilt 116 006 für Beratung von Verbrechensopfern und 116 117 für ärztlichen Bereitschaftsdienst zu


Die Bundesnetzagentur hat jetzt dem Verein "Weisser Ring e. V." die Rufnummer 116 006 für einen Beratungsdienst zugeteilt. Dieser hilft Opfern von Verbrechen. Zeitgleich wurde der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Rufnummer 116 117 zum Betreiben eines ärztlichen Bereitschaftsdienstes für Hilfe in nicht lebensbedrohlichen Situationen zugeteilt. Beide Rufnummern werden demnächst jederzeit und bundesweit aus dem Fest- und Mobilfunknetz entgeltfrei erreichbar sein. Den Zuteilungen waren öffentliche Ausschreibungsverfahren vorausgegangen.

Unter der 116 006 wird Opfern von Verbrechen Unterstützung angeboten. Die Betroffenen bekommen hier die Möglichkeit, sich u. a. über ihre Rechte und über den einzuschlagenden Rechtsweg zu informieren. Zudem wird die nächstgelegene Polizeidienststelle benannt. Auch Fragen zum Schadensersatz und zu Versicherungsthemen werden unter der genannten Rufnummer beantwortet.

Der unter der 116 117 angebotene Dienst wird Anrufer in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen, vor allem auch außerhalb der normalen Dienstzeiten, am Wochenende und an Feiertagen, zu medizinischen Diensten weiterleiten. Betroffene können so in Krankheitsfällen auch ohne Notarzt medizinische Hilfe erhalten. Der Anrufer wird dabei mit ausgebildetem Personal einer Anrufzentrale oder direkt mit einem qualifizierten praktischen oder klinischen Arzt verbunden.

Rufnummern, die mit 116 beginnen, werden von der EU-Kommission europaweit einheitlich kostenfrei erreichbaren Diensten von sozialem Wert zugeordnet und von den nationalen Regulierungsbehörden für das jeweilige Land zugeteilt. Die Bundesnetzagentur hat bereits die Rufnummer 116 111 an den "Nummer gegen Kummer e. V." für eine Jugend-Hotline und die 116 123 an die "Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e. V." für eine Lebensberatungs-Hotline zugeteilt. Die 116 116 ist dem "Sperr e. V." für eine Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen, insbesondere von Kreditkarten, zugeteilt. Für die 116 000, die als Rufnummer für eine Hotline für vermisste Kinder genutzt werden soll, hat die Bundesnetzagentur bislang keinen Betreiber gefunden.

Die Bundesnetzagentur unterstützt mit den Zuteilungen die Bemühungen, dort, wo es sinnvoll ist, Telefondienste europaweit unter einheitlichen Rufnummern erreichbar zu machen. Für die Hotlines ist außerdem von besonderer Bedeutung, dass die Rufnummern kurz und einprägsam und damit gut merkfähig sind.

Die Zuteilungen der Bundesnetzagentur sind sofort wirksam, so dass umgehend die technische Realisierung veranlasst werden kann. Die Rufnummern müssen innerhalb von 180 Kalendertagen eingerichtet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Juni 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2010