Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

TELEKOMMUNIKATION/662: Gegen telefonische Gewinnversprechen (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 1. Oktober 2010

Bundesnetzagentur geht erneut umfangreich gegen telefonische Gewinnversprechen vor

Kurth: "Nachhaltiger Beitrag zum Schutz der Verbraucher vor diesen unlauteren Geschäftspraktiken"


Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche erneut zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Sie flankiert damit eine europaweite Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Reihe von Personen festgenommen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Mio. Euro erlangt haben sollen.

"Die parallel ergriffenen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und der Bundesnetzagentur stellen einen massiven Schlag gegen die Urheber rechtswidriger telefonischer Gewinnversprechen dar. Wir haben damit erneut nachhaltig zum Schutz der Verbraucher vor derartigen unlauteren Geschäftspraktiken beigetragen. Der Fall zeigt auch, dass engagierte Staatsanwälte den Telefonbetrügern das Handwerk legen können und dass eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft diesen Erfolg noch optimieren könnte", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26 hochpreisigen (0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar sind und missbraucht werden können. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur für Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Dabei handelt sich um folgende Rufnummern:

(0)900 3 102 104; (0)900 3 102 109; (0)900 3 196 704; (0)900 3 196 706; (0)900 3 210 205; (0)900 3 240 205; (0)900 5 106 679; (0)900 5 779 932; (0)900 5 779 931.

Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden.

"Der Verbraucherschutz wird so auch in finanzieller Hinsicht vorangetrieben. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe nicht mehr" so Kurth.

Hintergrund für die Maßnahmen der Bundesnetzagentur waren erneut Verbraucherbeschwerden zu vorgetäuschten telefonischen Gewinnbenachrichtigungen über unterschiedliche Geldbeträge. Verbraucher berichteten, eine automatisierte Anrufmaschine habe einen realen Gesprächspartner suggeriert und sie aufgefordert zum Gewinnabruf eine hochpreisige (0)900er-Rufnummer anzuwählen.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur richteten sich gegen insgesamt sieben Unternehmen, die bereits zuvor bei der Bundesnetzagentur auffällig geworden waren. Aufgrund der durch die erneuten Verstöße ausgelösten Maßnahmen der Bundesnetzagentur stehen diesen Unternehmen von nun an keine (0)900er Rufnummern mehr zur Verfügung.


Weitere Informationen können den allgemeinen Hinweisen sowie der Liste eingeleiteter Maßnahmen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur entnommen werden.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2010