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TELEKOMMUNIKATION/683: Vorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. Juni 2011

Bundesnetzagentur veröffentlicht Vorschlag für neue
Zusammenschaltungsentgelte


Die Bundesnetzagentur hat heute der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ihren Entgeltvorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte (sog. Durchleitungsentgelte) ab dem 1. Juli 2011 bekannt gegeben. Für die Entgeltbestimmung wurde auf eine europäische Vergleichsmarktbetrachtung zurückgegriffen.

Der Vorschlag sieht vor, dass die Telekom für die bei der "Zuführung" und "Terminierung" von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I (Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene) an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,45 ct/min verlangen darf. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen (Nebentarif) kann das Unternehmen 0,32 ct/min erheben.

In den Tarifzonen II und III sind nur noch die Durchleitungsentgelte für die insbesondere bei Call by Call und Preselection Gesprächen erforderliche Zuführung von Verbindungen aus dem Telekom Netz zu Wettbewerber Netzen genehmigungspflichtig. Falls solche Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), sollen die Entgelte künftig im Haupt und Nebentarif 0,69 ct/min bzw. 0,46 ct/min betragen. Bei einer Durchleitung auf der höchsten Netzebene (Tarifzone III) dürfen von der Telekom in Zukunft 1,04 ct/min im Haupttarif und 0,69 ct/min im Nebentarif berechnet werden.

Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung beinhaltet der Entwurf auch die daraus abgeleiteten Entgelte für "optionale und zusätzliche Leistungen". Diese umfassen u. a. Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr.

Die Zusammenschaltungsentgelte können nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations und ein EU weites Konsolidierungsverfahren zu dem Entscheidungsentwurf durchgeführt werden müssen. Deshalb werden die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Juli 2011 zunächst vorläufig genehmigt. Der Entscheidungsentwurf wird am 6. Juli 2011 im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Voraussichtlich Ende des 3. Quartals kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden, die dann rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 gilt und die heute bekannt gegebene vorläufige Entscheidung ersetzt.

Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2012 vorgesehen. Die vorgeschlagene Befristung trägt dem Umstand Rechnung, dass bis Ende 2012 eine EU Empfehlung zu den Terminierungsentgelten umzusetzen ist.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Juni 2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2011