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TELEKOMMUNIKATION/747: Endgültige Genehmigung der Entgelte für die "letzte Meile" (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 26. Juni 2013

Bundesnetzagentur gibt endgültige Genehmigung der Entgelte für die "letzte Meile" bekannt



Die Bundesnetzagentur hat heute ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. "letzten Meile", der Telekom Deutschland GmbH bekannt gegeben.

Danach gilt ab dem 1. Juli 2013 ein Entgelt in Höhe von 10,19 Euro monatlich für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler durch Wettbewerber. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) müssen Wettbewerber künftig 6,79 Euro an die Telekom zahlen; bisher waren es 7,17 Euro.

Der Entscheidungsentwurf für die neuen TAL-Entgelte war bereits Ende März diesen Jahres veröffentlicht worden (siehe Pressemitteilung vom 28. März 2013). Anschließend wurde ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und der Entgeltvorschlag der EU-Kommission zur Stellungnahme übersandt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen. Die EU-Kommission hat keine ernsthaften Bedenken gegen die vorgeschlagenen TAL-Überlassungsentgelte geäußert, sodass diese nun pünktlich mit dem Ablauf der bisherigen Entgelte am 1. Juli 2013 in Kraft treten können.


Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 26.06.2013
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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Telefax: 0228/14-89 75
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2013