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UNTERNEHMEN/2054: Grundsätze guter Unternehmensführung für öffentliche Unternehmen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 1. Juli 2009

Kabinett beschließt Grundsätze guter Unternehmensführung für öffentliche Unternehmen


Die Bundesregierung hat heute Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Damit soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden. Kern des Regelwerks ist der Public Corporate Governance Kodex, der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet.

"Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist bei Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ebenso wichtig wie bei Unternehmen der Privatwirtschaft. Transparenz ist für öffentliche Unternehmen ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats. Die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, wird künftig für jeden interessierten Bürger nachvollziehbarer. Gerade im Bereich der Managergehälter ist es wichtig, dass öffentliche Unternehmen an ihre Vorbildfunktion denken", erklärte Zypries in Berlin. "Der neue Kodex greift bereits Bestandteile des kürzlich vom Deutschen Bundestages beschlossenen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung auf. Aktienoptionsprogramme als Teil der Vorstandsvergütung kommen bei öffentlichen Unternehmen zwar nicht vor. Aber auch dort muss die Vergütung des Geschäftsleiters an seine Leistung und den nachhaltigen Unternehmenserfolg anknüpfen."

Corporate Governance bedeutet wörtlich übersetzt "Unternehmensregierung". Durch die Befolgung von Corporate Governance-Grundsätzen soll eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle gewährleistet werden. Alle dafür erforderlichen Regeln werden in einem sogenannten Corporate Governance Kodex zusammengefasst. Mit der Befolgung auch dieser nicht verbindlichen, aber als hilfreich und sinnvoll erkannten Grundsätze signalisiert das jeweilige Unternehmen, dass es eine gute Unternehmensführung über das gesetzlich vorgegebene und zwingende Mindestmaß hinaus verfolgt.

Bei den börsennotierten Aktiengesellschaften hat sich der Deutsche Corporate Governance Kodex seit Jahren bewährt. Nach diesem Vorbild wurde der Public Corporate Governance Kodex geschaffen. Er orientiert sich in Aufbau und Terminologie am Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von Geschäftsleitung, Auf-sichtsrat und Anteilseignerversammlung sowie zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dabei übernimmt der Public Corporate Governance Kodex den bewährten "comply or explain"-Mechanismus. Danach muss ein Unternehmen erklären, ob es den Empfehlungen des Kodex folgt. Abweichungen muss das Unternehmen in seinem Corporate-Governance-Bericht offen legen und begründen. Zudem soll es den Corporate-Governance-Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen. Mit diesem Mechanismus wird auf der einen Seite für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesorgt. Auf der anderen Seite besteht auch ausreichend Raum für eine individuelle Unternehmensführung.

Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Public Corporate Governance Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex. Er enthält Regeln, die der Besonderheit öffentlicher Unternehmen Rechnung tragen. So haben Gesellschaften, die Zuwendungen nach öffentlichem Haushaltsrecht erhalten, besondere Regeln für die Verwendung dieser Mittel zu beachten. Standards guter Unternehmensführung gelten für alle Unternehmen mit Beteiligung des Bundes. Daher wird auch den Unternehmen, bei denen der Bund lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex empfohlen. Hingegen gilt für börsennotierte Gesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist - wie etwa der Deutschen Telekom AG - weiterhin der Deutsche Corporate Governance Kodex.

Der Public Corporate Governance Kodex wird regelmäßig hinsichtlich Anwendungsbereich und Inhalt überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Zusammen mit den überarbeiteten Hinweisen für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen und den Richtlinien für die Berufung in Geschäftsleitungsorgan oder Aufsichtsrat ergibt sich mit den neuen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes ein umfassendes Regelwerk für die professionelle und transparente Unternehmensführung sowie die Beteiligungsführung durch die zuständigen Bundesministerien.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 01.07.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2009