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VERKEHR/1151: Einheitliche Preise für Nutzer von Werkstätten der DB Regio AG (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 1. September 2010

Einheitliche Preise für Nutzer von Werkstätten der DB Regio AG

Kurth: "Markt für Fahrzeuginstandhaltung wird weiter geöffnet"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Einführung von diskriminierungsfreien Entgeltregelungen für Instandhaltungsleistungen in den Werkstätten der DB Regio AG erwirkt. Ab dem 1. Oktober 2010 können alle Nutzer der von der DB Regio AG betriebenen Werkstätten zu den gleichen Konditionen ihre Fahrzeuge und Reisezugwagen warten lassen.

"Werkstattleistungen sind neben der Nutzung von Trassen und Stationen ein entscheidender Faktor für das Erbringen von Schienenverkehrsleistungen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Bislang war ein fairer Zugang zur Fahrzeuginstandhaltung nicht sichergestellt. Dies ist insbesondere auf eine mangelnde Transparenz in den Nutzungsbedingungen sowie bei den Entgelthöhen zurückzuführen. Mit dem nun in Kraft tretenden Preismodell, das allen Unternehmen zu gleichen Bedingungen die Nutzung von Werkstätten ermöglicht, hat die Bundesnetzagentur den Markt für die Fahrzeuginstandhaltung weiter geöffnet."

Die DB Regio AG ist nicht nur Marktführer bei Nahverkehrsdienstleistungen, sie besitzt auch Instandhaltungseinrichtungen an insgesamt 51 Standorten in Deutschland. Bisher werden die Preise individuell für jeden Auftrag ermittelt. Eine einheitliche Preiskalkulation ist dabei nicht sichergestellt. Der überwiegende Teil der Nutzer ist konzernintern. Externe Unternehmen greifen wenig auf die Werkstätten zurück. Für ihre Serviceeinrichtungen verfügt die DB Regio AG zukünftig über transparente Entgeltregelungen. Zudem ist eine Preisliste vorgesehen, aus der sich für jede Werkstatt ein verbindlicher Fertigungsstundensatz ergibt. Die Kosten sind somit für jeden Nutzer abschätzbar und damit kalkulierbar.

"Eisenbahnverkehrsunternehmen haben nun tatsächlich die freie Wahl, ob sie neue Werkstätten bauen, bestehende Werkstätten übernehmen oder deren Instandhaltungsleistungsangebot mitnutzen. Auf diese Weise wird die Duplizierung der Infrastruktureinrichtung dort, wo sie entweder volkswirtschaftlich unsinnig oder schlicht kostentreibend wäre, vermieden.

Zudem werden gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb beim Erbringen von Leistungen im Schienenpersonenverkehr sichergestellt, vor allem dann, wenn z. B. aus einem Mangel an städtischen Bauflächen die Errichtung einer eigenen Werkstatt nicht möglich ist und Wettbewerber auf die Mitnutzung bestehender Werkstätten des DB Konzerns angewiesen sind", betonte Kurth.

Anfang 2009 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet, in dem sie von der DB Regio AG ein diskriminierungsfreies Entgeltkalkulationsmodell forderte. Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gleichermaßen an den Kosten und Risiken zu beteiligen sind, die sich aus der Öffnung der Werkstätten für dritte EVU ergeben. Nur wenn alle EVU zu gleichen Konditionen Zugang zu Eisenbahninfrastrukturen erhalten, existieren tatsächlich gleiche Ausgangsbedingungen für den Wettbewerb auf der Schiene. Die DB Regio AG verpflichtete sich zur Einführung diskriminierungsfreier und transparenter Entgeltregelungen sowie zur Erhebung einheitlicher Entgelte.

Die zwischen der Bundesnetzagentur und der DB Regio AG abgestimmten Entgeltregelungen schaffen rasch Rechtssicherheit. Sie haben Signalwirkung für die Bemessung der Nutzungsentgelte in weiteren Werkstätten. Relevant sind hier insbesondere die Werkstätten der DB Schenker Rail AG sowie der DB Fernverkehr AG.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. September 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2010