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VERKEHR/1212: Unterschätzte Gefahr - Unfallursache Ablenkung (DVR)


Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR)
Pressemitteilung vom 8. Dezember 2011

Blindflug mit hohem Risiko
Unterschätzte Gefahr: Unfallursache Ablenkung


Bonn, 09. Dezember 2011 (DVR) - Einfach mal die Augen schließen und mit geschlossenen Augen ein paar Sekunden weiterfahren? Kein Autofahrer käme freiwillig auf eine so absurde Idee. Aber dennoch passiert er täglich tausendfach: der "Blindflug" durch Ablenkung. Und nicht selten ist Ablenkung die Ursache für Unfälle, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).


Autofahrer lassen sich gerne mal von Faktoren außerhalb des Fahrzeugs ablenken, etwa von auffälligen Personen oder interessanten Landschaftsbildern. Auch im Fahrzeuginnenraum gibt es Dinge, die ihre Aufmerksamkeit über Gebühr beanspruchen können, etwa Essen, Rauchen, die Bedienung von Infotainment-Systemen oder die Kommunikation mit Fahrzeuginsassen. Der Griff zum Handy während der Fahrt ist sowieso verboten, aber auch das Telefonieren mit Freisprechanlage lenkt ab. Wird die Aufmerksamkeit nur um eine Sekunde vom Straßenverkehr abgewendet, legt ein Fahrzeug bei 50 km/h nahezu 14 Meter im Blindflug zurück, bei 100 km/h beträgt die Strecke fast 28 und bei 160 km/h etwa 45 Meter. Und erst dann kann in Notsituationen gebremst werden.

In einer repräsentativen Befragung gab über die Hälfte der Autofahrer an, durch Ablenkung schon in brenzlige Situationen geraten zu sein. Nach Forschungsergebnissen aus der Schweiz erhöht sich das Unfallrisiko beim Autofahren durch Essen um den Faktor 1,4 und beim Bedienen der Tastatur eines mobilen Geräts um 2,8. Beim Telefonieren steigt das Unfallrisiko um den Faktor 4 bis 5 und beim Greifen eines in Bewegung geratenen Gegenstands um den Faktor 9. Bei jedem vierten schweren Unfall, so schätzen die Unfallforscher, ist Unaufmerksamkeit beziehungsweise Ablenkung im Spiel. Der Einfluss der Ablenkung allein wird mit sieben bis neun Prozent beziffert.

Ablenkung ist bei einem Unfall jedoch keine Entschuldigung. Der DVR weist darauf hin, dass Ablenkung im Gegenteil sogar eine Allein- oder Mithaftung des abgelenkten Fahrers begründen kann. Auch der Schutz durch die Vollkaskoversicherung kann verloren gehen. Es ist deshalb im Interesse jedes Fahrers, aufmerksam im Straßenverkehr zu sein und sich nicht ablenken zu lassen: Vor Fahrtantritt das Mobiltelefon ab- und die Mobilbox einschalten sowie das Navigationssystem und den MP3-Player fertig programmieren.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 08.12.2011
Herausgeber: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
Auguststraße 29, 53229 Bonn.
Telefon (02 28) 4 00 01-0
Telefax (02 28) 4 00 01-67
E-Mail: srademacher@dvr.de
http://www.dvr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2011