Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 20. September 2016
Beschlusskammer Eisenbahn eingerichtet
Die Bundesnetzagentur hat am 19. September 2016 eine Beschlusskammer für den Eisenbahnbereich eingerichtet.
"Die Beschlusskammern sind die Garanten für transparente und
unabhängige Entscheidungen der Bundesnetzagentur", sagt Jochen Homann,
Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Mit der neuen
Beschlusskammer haben wir in der Eisenbahnregulierung nun, was sich in
den anderen Bereichen bewährt hat. Die weitere Entwicklung des
Wettbewerbs auf der Schiene kann so auf klaren und verlässlichen
Regeln aufbauen."
Die Einrichtung der neuen Beschlusskammer 10 "Eisenbahn" basiert auf dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz, das am 2. September in Kraft getreten ist. Entscheidungen der Beschlusskammern ergehen in einem gerichtsähnlichen Verfahren nach gründlicher Abwägung aller relevanten Aspekte. Dies beinhaltet in der Regel eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beteiligung des Marktes.
Die Bundesnetzagentur schafft wichtige Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs in den von ihr regulierten Märkten und stellt sicher, dass die Vorgaben in den wichtigen Wirtschaftsbereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahn eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Beschlusskammer finden Sie zeitnah
auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 20.09.2016
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 28. September 2016
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