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VERBRAUCHERSCHUTZ/385: Änderung der EU-Spielzeugrichtlinie (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 293 vom 17. Dezember 2009

Verbraucherschutzministerin Aigner dringt weiter auf Änderung der EU-Spielzeugrichtlinie


Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat begrüßt, dass die EU-Kommission eine Nachbesserung der Spielzeugrichtlinie in Aussicht gestellt hat. "Die Sicherheit von Kinderspielzeug hat höchste Priorität. Bevor die Richtlinie Mitte 2011 europaweit anzuwenden ist, müssen die Grenzwerte für bestimmte chemische Stoffe deutlich nachgebessert werden", erklärte Aigner am Donnerstag in Berlin.


Die Ministerin verwies auf gleichlautende Bedenken aus dem Europäischen Parlament. "Ich begrüße es, dass mittlerweile auch die Kommission Handlungsbedarf erkennt. Nun müssen den Worten auch Taten folgen."

Die Verbraucherschutzministerin sieht sich durch eine weitere Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in ihrer Haltung bestätigt. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat das BfR eine Risikobewertung zu den Schwermetallen Blei und Cadmium in Spielzeug erstellt. Aus Sicht des BfR muss gewährleistet sein, dass die Freisetzung von Blei aus Spielzeug so gering wie möglich ist. Keinesfalls sollte der bisherige Grenzwert überschritten werden. Die zulässige Cadmiumaufnahme über Spielzeug sollte deutlich abgesenkt werden, so die Einschätzung des BfR. Die Stellungnahme des Bundesinstituts ist auf der Internetseite des BfR (www.bfr.bund.de) nachzulesen.

Insbesondere wegen der unzureichenden Grenzwerte hatte Deutschland der neuen EU-Spielzeugrichtlinie die Zustimmung verweigert. Das BMELV beauftragte das BfR mit einem Bericht zur chemischen Sicherheit bei Spielzeug und nahm diese Bewertungen im Sommer 2009 zum Anlass, vertiefende Analysen einzelner Stoffgruppen zu veranlassen. Das BfR arbeitet mit einer eigens eingerichteten Abteilung für Produktsicherheit schwerpunktmäßig an der chemischen Sicherheit von Verbraucherprodukten, wie zum Beispiel Spielzeug. Anfang Dezember 2009 hatte das Institut bereits eine Risikobewertung zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) als ein Beispiel für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) in Spielzeug veröffentlicht. Eine Risikobewertung zu allergenen Stoffen, etwa bestimmten Duftstoffen oder Nickel, soll Anfang nächsten Jahres fertig gestellt sein. Ergänzt werden die Risikobewertungen des BfR ab 2010 im Rahmen des Monitorings der Länder durch Untersuchungen von Spielzeug auf Blei und Cadmium.

Auch die jetzt fertig gestellte Risikobewertung zu Blei und Cadmium in Spielzeug unterstreicht die Forderung von Verbraucherschutzministerin Aigner, die neue Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG hinsichtlich der chemischen Anforderungen an den wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. "Wir müssen die Zeit bis zur Umsetzung der Richtlinie nutzen, um zu entscheidenden Verbesserungen zu kommen", so Aigner. Sie verwies darauf, dass sich in Brüssel nicht zuletzt auf Initiative Deutschlands ein "Ständiger Ausschuss" für die Sicherheit von Spielzeug konstituiert hat. In diesem Gremium sowie im Rat müsse über strengere Grenzwerte für Kinderspielzeug beraten werden, forderte die Ministerin.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Spielzeug kaufen wollen, könne das GS-Zeichen eine gute Orientierung bieten, sagte Aigner. Dieses Zeichen stehe für "geprüfte Sicherheit" und signalisiere, dass das Spielzeug durch eine unabhängige Stelle auf die Einhaltung insbesondere der Sicherheitsvorschriften untersucht wird.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 293 vom 17.12.2009
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2009