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VERBRAUCHERSCHUTZ/405: "Street View" - Widersprüche von Bürgern und Gemeinden vollständig umsetzen (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 70 vom 30. April 2010

Widersprüche von Bürgern und Gemeinden vollständig umsetzen

Bundesverbraucherministerin Aigner spricht mit Vertretern von Google über "Street View"


Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch mit Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner zugesagt, den neuen Dienst "Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind.


Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bei dem Treffen in Berlin bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren.

Nach Ansicht von Verbraucherministerin Aigner hätten Kommunen damit zum Beispiel die Möglichkeit, in Rathäusern vorformulierte Widerspruchslisten auszulegen und gebündelt weiterzuleiten, in die Eigentümer und Mieter von Immobilien ihre Adresse und Unterschrift eintragen können. Um Verwechslungen oder Missbrauch zu vermeiden, arbeitet Google an einem Verfahren, mit dessen Hilfe Bürger ihrem Widerspruch das korrekte Bildmaterial eindeutig zuordnen können. Das Unternehmen befindet sich eigenen Angaben zufolge in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um ein möglichst verbraucherfreundliches und unbürokratisches Verfahren für solche Sammelwidersprüche zu finden. Damit können künftig nicht nur einzelne Objekte, sondern gegebenenfalls auch ganze Straßenzüge bei "Street View" unkenntlich gemacht werden, wenn alle Eigentümer oder Bewohner dies wünschen.

"Privates muss privat bleiben. Jeder Bürger muss das Recht behalten, über die Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden. Wer nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt landen will, kann jederzeit Widerspruch einlegen und seine Daten löschen lassen", erklärte Bundesministerin Aigner nach dem Treffen. Es sei ein wichtiges Ziel, "dass von dem Widerspruch auch jene Menschen Gebrauch machen können, die keinen Zugang zum Internet haben", so Aigner. Google habe zugesagt, dass die zuverlässige Bearbeitung der Widersprüche unabhängig davon erfolge, ob diese per E-Mail oder Post bei dem Unternehmen eingehen. Grundsätzlich haben alle Bürgerinnen und Bürger auch nach der geplanten Freischaltung des Internetdienstes weiterhin die Möglichkeit, Widerspruch bei Google einzulegen.


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Quelle:
Pressemitteilung Pressemitteilung Nr. 70 vom 30.04.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2010