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VERBRAUCHERSCHUTZ/424: Alltagskompetenz junger Menschen im Bereich Finanzen und Medien stärken (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 196 vom 9. November 2010

Aigner:
Bundesweite Bildungsinitiative soll Alltagskompetenz junger Menschen im Bereich Finanzen und Medien stärken

Umfrage zeigt Defizite bei Jugendlichen im Bereich Verbraucherwissen


Eine bundesweite Forsa-Umfrage unter Schülerinnen und Schülern der zehnten Klassen im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums hat ergeben, dass Jugendliche besonders bei den Themen Finanzen und Versicherungen erhebliche Wissenslücken haben.


"Fast jeder Jugendliche benutzt ein Handy, begibt sich täglich ins Internet und muss spätestens beim Eintritt ins Berufsleben ein Konto einrichten. Unsere Umfrage unter Jugendlichen hat jedoch gezeigt, dass gerade junge Menschen bei Verbraucherentscheidungen häufig überfordert sind und es gravierende Defizite beim Wissen um Alltagskompetenzen gibt. Insbesondere bei Finanzfragen sind Jugendliche nicht ausreichend informiert und haben deutlichen Nachholbedarf", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner bei der Vorstellung der Umfrageergebnisse anlässlich der Netzwerkkonferenz "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken" heute in Berlin.

Um die Alltagskompetenz junger Menschen zu verbessern, hat das Bundesverbraucherministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Bildungsinitiative gestartet. "Unsere Bildungsinitiative soll öffentliche Aufmerksamkeit für Alltags- und Verbraucherbildung an Schulen herstellen und mit den Ländern ein Netzwerk für die Vermittlung von Verbraucherkompetenzen in Schulen knüpfen", sagte Bundesministerin Aigner. Ziel sei es, besonders für Lehrkräfte einen besseren Zugang zu praxistauglichen Unterrichtsmaterialien zu schaffen. Ein "Online-Kompass" für Materialien zur Verbraucherbildung soll als elektronischer Leitfaden zur Verfügung stehen und Unterrichtsmaterialien beschreiben, bewerten und unkompliziert zugänglich machen. An einer zweitägigen "Netzwerkkonferenz" zur Vorbereitung des Projektes nehmen auf Einladung des Bundesverbraucherministeriums Wissenschaftler sowie Praktiker aus Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft und Vertreter der Bundesländer teil.

Bundesministerin Ilse Aigner zur Netzwerkkonferenz "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken"

"Gerade junge Menschen müssen Alltagskompetenzen erwerben - so umfassend und so früh wie möglich. Nur wer ausreichend informiert ist und seine Rechte kennt, ist in der Lage, die beste Kaufentscheidung zu treffen. Diese Kompetenz müssen wir jungen Menschen vermitteln", betonte Aigner bei der Konferenz am Dienstag in Berlin. Dabei seien die Schulen von zentraler Bedeutung. "In der Schule lernt man das kleine Einmaleins, aber das ABC des Verbraucherwissens ist genauso wichtig. Dabei kann das nötige Fachwissen auf verschiedene Weise vermittelt werden, als eigenes Fach oder im Rahmen bestehender Lehrpläne", so Bundesverbraucherministerin Aigner.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten: Laut der Forsa-Umfrage ist der richtige Einsatzweck eines Girokontos nur etwa der Hälfte der Jugendlichen bekannt. Die andere Hälfte weiß entweder nicht, wofür man ein Girokonto benötigt, oder vermutet, man könne damit durch angemessene Zinsen Geld ansparen. Nur ein Viertel aller Befragten ist in der Lage, die Kriterien für einen günstigen Handytarif zu ermitteln. Rund drei Viertel der Jugendlichen liegt mit der Einschätzung über die Relevanz der Taktung bei Handytarifen falsch oder kennt sich überhaupt nicht aus. Positiv zu verzeichnen ist, dass jugendliche Verbraucher mit Fragen zum Umgang mit dem Internet vertraut sind: Ob die Bewertung von Internetseiten, die Nutzung sozialer Netzwerke oder Virenschutz - hier ist der Wissensstand der Schülerinnen und Schüler gut. Dennoch schätzen immer noch zu viele Jugendliche ihre Rechte als Verbraucher beim Online-Kauf falsch ein: Fast die Hälfte ist der Auffassung, sie müsste bei Online-Bestellungen private Daten wie Telefonnummer, Familienstand, Beruf, Hobbys oder Einkommen angeben.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 196 vom 09.11.2010
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2010