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VERBRAUCHERSCHUTZ/2753: Zahl der Schlichtungsanträge Post 2018 leicht gestiegen (BNA)


Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Pressemitteilung vom 07.02.2019

Zahl der Schlichtungsanträge Post 2018 leicht gestiegen

Präsident Homann "Antragszahlen zeigen Notwendigkeit kundenfreundlicher Übereinkünfte"


Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht. Neben statistischen Angaben enthält der Bericht Informationen zu häufigen Problemstellungen (z. B. Haftungsfragen) sowie Empfehlungen zur Konfliktvermeidung.


"Viele Paketdienstleister schließen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren leider aus. Trotz dieser ablehnenden Haltung handeln die Schlichter der Bundesnetzagentur im Sinne der Kunden und versuchen, Übereinkünfte zu erreichen. Die Antragszahlen zeigen, dass die Postkundinnen und Postkunden diese Hilfe von der Schlichtungsstelle Post benötigen", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Antragszahlen

Im Jahr 2018 gingen 1.092 Schlichtungsanträge bei der Schlichtungsstelle Post ein (2017: 1.001 Anträge). Das Antragsaufkommen zu Jahresbeginn 2019 ist vergleichbar.

Die Zahlen zeigen deutlich ein unvermindertes Bedürfnis der Menschen nach außergerichtlichen Streitbeilegungen. Die Mehrheit der Anträge (76,4 Prozent) stellten Absenderinnen bzw. Absender, 23,3 Prozent der Anträge stammten von Empfängerinnen/Empfängern. Der Verlust und die Entwendung von Postsendungen waren mit 41,6 Prozent der Hauptgrund für einen Schlichtungsantrag gefolgt von Beschädigungen der Sendungen mit 39,8 Prozent. Im Fokus der Schlichtungsbegehren standen mit 81,7 Prozent Paketsendungen. Der Anteil von Einschreibesendungen lag bei 7,6 Prozent, der Briefanteil machte 5,5 Prozent aus und auf Päckchen entfielen 1,7 Prozent.

Häufige Problemstellungen

Im letzten Jahr waren vor allem Unklarheiten zu Haftungsfragen - wie Haftungsgrundlage und Haftungsumfang - Auslöser für einen Antrag bei der Schlichtungsstelle Post. Ebenso war die Schlichtung im vergangenen Jahr von Ungewissheiten über den zulässigen Sendungsinhalt sowie die Teilnahmeverweigerung der Postdienstleister geprägt.

Ausblick

Die Antragszahlen machen deutlich, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher Hilfe benötigen - gerade auch mit Blick auf die Schlichtungsverweigerung der meisten Postdienstleister. Die Schlichtungsstelle Post wird sich im Jahr 2019, wie in den vergangenen Jahren, von dem Grundsatz leiten lassen, einen Ausgleich zwischen den häufig widerstreitenden Interessen zu finden und so eine einvernehmliche Streitbeilegung zu fördern.

Der Tätigkeitsbericht Schlichtungsstelle Post 2018 kann hier abgerufen werden:
www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle

Dort findet sich auch ein Online-Antragsformular, das bevorzugt ausgefüllt werden sollte.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 07.02.2019
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21, Telefax: 0228/14-89 75
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Februar 2019

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