Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

ARBEITSRECHT/180: Datenschutz für Arbeitnehmer - Arbeitgeber aufgepasst (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Juli 2014

Rubrik: Ratgeber/Service/IT-Recht

Datenschutz für Arbeitnehmer - Arbeitgeber aufgepasst



Berlin (DAV). Welche Daten dürfen Arbeitgeber eigentlich von ihren Mitarbeitern erheben und vor allem speichern? Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind so streng wie ungenau: Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit diese für die Entscheidung über die Einstellung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig sind.

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über die Antwort der Bundesregierung vom 24. April 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Zulässigkeit der Erhebung dieser Daten setze demnach voraus, "dass sie nach Art und Ausmaß in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist". Dies gelte auch für die Erhebung von Daten in sozialen Netzwerken und Internetforen, heißt es in der Antwort weiter. Dies betrifft demnach die Recherche des (potentiellen) Arbeitgebers nach Informationen in den sozialen Netzwerken. "Arbeitgeber dürfen keine umfänglichen Dossiers über Mitarbeiter anlegen, die nichts mit der Tätigkeit als solcher zu tun haben", erläutert Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht.

Die Bundesregierung bekräftigt darin ihr Ziel, die derzeit laufenden Verhandlungen über eine Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene voranzutreiben. Sollte man mit einem Abschluss der Verhandlungen nicht in angemessener Zeit rechnen können, werde zunächst eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen, kündigte die Regierung an. "Wir dürfen also gespannt sein und werden das Thema begleiten", so Auer-Reinsdorff weiter.

Informationen: www.davit.de

*

Quelle:
Pressemitteilung IT 04/14 vom 14. Juli 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2014