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ARBEITSRECHT/192: Den Wechsel in die Elternteilzeit absichern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. November 2014

Den Wechsel in die Elternteilzeit absichern und bereits während der Baby-Auszeit in den Job zurückkehren



Berlin (DAV). Auch wenn die Grenzen für Arbeitgeber eng sind, Eltern einen Teilzeit-Anspruch zu verwehren: Ausgeschlossen ist das Nein des Chefs nicht. Warum Mütter und Väter deshalb gut beraten sind, bereits während der Elternzeit in den Job zurückzukehren: Die Deutsche Anwaltauskunft informiert.

Eltern sind gut beraten, bereits während ihrer Elternzeit wieder ins Büro zurückzukehren, wenn sie danach in Teilzeit arbeiten wollen. "Haben sich Eltern bereits während der Elternzeit als Teilzeitkräfte bewährt, ist es für Unternehmen schwierig, Gründe gegen einen Teilzeitanspruch nach der Elternzeit vorzubringen", sagt Rechtsanwältin Kathrin Schlegel von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) im Gespräch mit der Deutschen Anwaltauskunft.

Ohnehin sind die Grenzen für den Chef sehr eng gesteckt, einen Antrag auf Elternteilzeit abzulehnen. Dem Antrag müssen nicht nur "betriebliche", sondern vielmehr "zwingende" Gründe entgegenstehen.

Grundsätzlich gilt der Teilzeitanspruch für alle Angestellten, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 15 feste Beschäftigte hat. Auszubildende werden in dieser Rechnung übrigens nicht berücksichtigt.


Lesen Sie mehr zum Thema:
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/angestellt/809/das-recht-von-vollzeit-in-teilzeit-zu-wechseln/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 62/14 vom 27. November 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2014