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AUSLAND/009: Deutsch-türkische Vereinbarung zur Zusammenarbeit (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 21. März 2007

Deutschland und Türkei zeichnen Vereinbarung zur justiziellen Zusammenarbeit


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr türkischer Amtskollege Cemil Cicek haben heute in Berlin eine bilaterale Vereinbarung gezeichnet, auf deren Grundlage beide Länder ihre Zusammenarbeit im justiziellen Bereich ausbauen wollen. Ziel ist es, den gegenseitigen Austausch auf dem Gebiet der Gesetzgebung, der Justizverwaltung, der Ausbildung von Richterinnen und Richtern und anderen Justizangehörigen sowie der Rechtshilfe künftig intensiv zu fördern. Beide Länder haben sich weiterhin zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch über die Entwicklung des EU-Rechts und seine Anwendung verabredet. Deutschland will die Türkei zudem im Rahmen von EU-Projekten bei ihren Reformbemühungen unterstützen. Ziel der Zusammenarbeit ist weiterhin die Stärkung der Zivilgesellschaft mit Themen aus dem Vereinsrecht, dem Versammlungsrecht und der Informationsfreiheit sowie der Schutz des geistigen Eigentums, beispielsweise die Bekämpfung der Produktpiraterie.

"Auf Basis der heute gezeichneten Vereinbarung werden wir ein jeweils auf zwei Jahre angelegtes Programm mit konkreten Projekten auf diesen Rechtsgebieten ausarbeiten. Die Fachbeamten beider Länder werden nun unmittelbar beginnen, dieses erste gemeinsame Arbeitsprogramm zu erstellen. Experten beider Länder werden sich zu konkreten Rechtsfragen austauschen, zudem werden die Fortbildungseinrichtungen für Richterinnen und Richter beider Länder eng kooperieren. Meinen Kollegen Cicek habe ich heute eingeladen, Gesetzgebungsexperten zu einem bilateralen Seminar im Sommer nach Berlin zu entsenden, bei dem sich die Fachleute über die Prüfung von Gesetzen auf EU-Konformität und zu Rechtsförmlichkeitsfragen austauschen", sagte Bundesjustizministerin Zypries nach der Unterzeichnung.

"Die Türkei hat in den vergangenen Jahren Fortschritte auf dem Gebiet der Rechts- und Justizpolitik erzielt. Es kommt nun darauf an, dass der Reformprozess entschieden vorangetrieben wird, um auf diese Weise deutlich zu machen, dass die eingeleiteten Reformen unumkehrbar und nachhaltig sind. Unabdingbar ist, dass die Meinungs- und die Religionsfreiheit, die Frauen-, die Gewerkschafts- und die Minderheitenrechte tatsächlich gewährleistet werden. In all diesen Punkten war ich mir mit meinem Kollegen Cemil Cicek einig", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Unsere bilateralen Beziehungen sind sehr gut und wir wollen sie noch weiter intensivieren. Um den Prozess in der Türkei zur rechtlichen Angleichung an die EU-Standards schnell voran zu bringen, wollen wir die Türkei bei der weiteren Reform des Rechts- und Justizwesens unterstützen", unterstrich Zypries.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 21.03.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2007