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AUSLAND/011: Zypries - Gute Zusammenarbeit mit China fortsetzen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 25. September 2007

Zypries: Gute Zusammenarbeit mit China fortsetzen


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Bedauern auf die Mitteilung der chinesischen Seite vom Wochenende reagiert, wonach sich die chinesische Delegation aus technischen Gründen an der Anreise zum diesjährigen Symposium des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs in München gehindert sah.

"Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog ist eine Erfolgsgeschichte. Seit der Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung im Jahr 2000 fanden in jedem Jahr mehrere Expertentreffen zu konkreten Rechtsfragen und Rechtsanwendungsproblemen zwischen Deutschland und China statt. Das jährliche Symposium unter Beteiligung der Minister war dabei stets der Höhepunkt. In unserem Rechtsstaatsdialog haben wir uns über eine Vielzahl von Fragen aus dem Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht ausgetauscht - ebenso über Verfahrensfragen wie beispielsweise den Schutz von Grundrechten bei der Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen. Dabei konnten wir unsere chinesischen Partner oft bei laufenden Gesetzgebungsprozessen unterstützen. Wir haben großes Interesse, diese gute Zusammenarbeit fortzusetzen und bemühen uns deshalb, das für München geplante Symposium baldmöglichst nachzuholen. Durch die regelmäßigen Treffen in den vergangenen Jahren sind enge und fruchtbare persönliche Kontakte entstanden, die wir auch in der Zukunft ausbauen wollen, um durch den kontinuierlichen Austausch das ge-genseitige Verständnis für das Rechtssystem des jeweiligen Staates weiter wachsen zu lassen. Wir wollen China auch künftig dabei unterstützen, seine Modernisierung durch rechtsstaatliche Standards abzusichern und damit auch die wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder fördern", sagte Zypries in Berlin.

Jüngst hat das Bundesministerium der Justiz den Weg bereitet, chinesischen Rechtsanwälten eine Niederlassung in Deutschland zu ermöglichen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Chinesische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind damit künftig in Deutschland den Anwälten aus 17 anderen Staaten (darunter Australien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika) gleichgestellt.

Dazu wurde die Regelung zur Ausübung des Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in Deutschland erweitert. Sie wird in der nächsten Ausgabe des Bundesgesetzblatts verkündet. Nach Paragraph 206 BRAO können anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland niederlassen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Sie haben dabei die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zu tragen (für China: "Lüshi") und sind befugt, in ihrem Heimatrecht und im Völkerrecht zu beraten. Darüber hinaus können sie Sozietäten mit Rechtsanwälten in Deutschland und China eingehen (Paragraph 59a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1 BRAO).

Diese Neuregelung wurde gestern im Bundesjustizministerium bei einem Treffen auf Arbeitsebene mit einer zehnköpfigen chinesischen Delegation bekanntgegeben. Vertreter des Justizministeriums, des Nationalen Volkskongresses und des Staatsrates, die von dem "Director-General" der Gesetzgebungsabteilung des Justizministeriums, Herrn Du Chun, angeführt wurde, besuchten das Bundesministerium der Justiz im Rahmen eines EU-Projekts zur Reform des chinesischen Anwaltsgesetzes (Study Tour durch Belgien, Deutschland und Italien). Experten des Bundesjustizministeriums und der Bundesrechtsanwaltskammer diskutierten mit ihren chinesischen Gästen intensiv über das deutsche Anwaltsrecht.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.09.2007
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2007