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AUSLAND/046: Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht kommt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Dezember 2013

Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr

Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht kommt



Berlin (DAV). Die Satzungsversammlung der Rechtsanwälte hat am 6. Dezember 2013 die Einführung der Fachanwaltsbezeichnung "Internationales Wirtschaftsrecht" beschlossen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" werden wollen, müssen besondere Kenntnisse im international vereinheitlichten Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht nachweisen. Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören auch Kenntnisse im Kollisionsrecht (ROM I und II) und im internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht. Ferner die Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung, des internationalen Steuerrechtes und der Rechtsvergleichung. Seine praktischen Erfahrungen muss der Kandidat durch 50 Fälle aus den genannten Bereichen nachweisen, davon mindestens fünf rechtsförmliche Verfahren vor deutschen oder ausländischen Gerichten und Behörden.

Die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat sich für die Einführung dieser neuen Fachanwaltsbezeichnung besonders eingesetzt. Grund ist die stark gestiegene Nachfrage deutscher Unternehmen nach qualitativ hochwertigen international-rechtlichen Beratungsleistungen. Die neue Fachanwaltsbezeichnung erleichtert das Auffinden eines hierfür geeigneten Spezialisten. Sie gewährleistet ferner die Erhaltung und Ausweitung anwaltlicher Tätigkeitsfelder im Wettbewerb mit Dritten, insbesondere ausländischen Kollegen. Die Notwendigkeit dafür hat die im Jahre 2008 angestoßene Initiative "Law - Made in Germany", die auch Teil des Koalitionsvertrages der zukünftigen Bundesregierung ist, mehr als deutlich gezeigt. Rechtsanwalt Dr. Jan Curschmann, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im DAV, betont: "Die mit der Einführung dieser Fachanwaltsbezeichnung einhergehende und sichtbar werdende Spezialisierung wird zu einem Qualitätszuwachs führen und das Profil der deutschen Anwaltschaft schärfen. Das gilt besonders für Kolleginnen und Kollegen, die in kleineren und mittelgroßen Kanzleien außerhalb der Ballungsgebiete tätig sind. Als "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" können sie zukünftig ihre besondere Spezialisierung besser kenntlich machen."

Der Beschluss der Satzungsversammlung tritt, sofern das Bundesministerium der Justiz im Rahmen seiner Prüfungsbefugnis keine Einwendungen erhebt, voraussichtlich am 1. März 2014 in Kraft.

Weitere Informationen, insbesondere zum Vorschlag für den Ausbildungskatalog des Fachanwalts für Internationales Wirtschaftsrecht, finden Sie auf der Website der "Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr" im DAV.

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Quelle:
Pressemitteilung Int.Recht 1/13 vom 9. Dezember 2013
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2013