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DATENSCHUTZ/028: Digitale Daten vererben ist immer noch strittig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. März 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Digitale Daten vererben ist immer noch strittig
Unternehmen gewähren Erben teilweise keinen Zugang


Berlin (DAV). Rund 900.000 Menschen versterben in Deutschland pro Jahr. Immer mehr hinterlassen ihren Erben nicht nur Wertgegenstände und Geld, sondern auch Daten. Aber dennoch weigern sich immer noch Unternehmen, die Daten auf ihren Servern den Erben auszuhändigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über dieses sensible Thema.

"Rein rechtlich gehören alle diese Daten den Erben", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Vor allem Provider, die E-Mail-Korrespondenzen gespeichert haben, lehnen die Herausgabe der E-Mails ab. Sie argumentieren mit dem Datenschutz. "Doch die Gerichte urteilen immer häufiger im Sinne der Erben", berichtet Swen Walentowski. Dennoch müssen Erben damit rechnen, dass sie mit anwaltlicher Hilfe Zugang zu den Daten erstreiten müssen.

Weitere Informationen über den digitalen Nachlass und wie man damit verfahren sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/16 vom 10. März 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
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E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2016

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