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DATENSCHUTZ/042: Deutschland braucht keinen Überwachungsstaat - auch nicht gegen Rechtsterrorismus (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. Oktober 2019

Deutschland braucht keinen Überwachungsstaat - auch nicht beim Kampf gegen Rechtsterrorismus

Statement von Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV)


So wichtig und richtig das konsequente Vorgehen gegen neue (und manchmal sehr alte) Kriminalitätsphänomene auch ist - es darf nicht als Rechtfertigung dienen, unbescholtene Bürger massenhaft zu überwachen.

Entschlüsselung von Messenger-Diensten, Vorratsdatenspeicherung - der innenpolitische Reflex auf den rechtsterroristischen Anschlag von Halle war vorhersehbar. Doch dürfen wir uns bei aller Betroffenheit nicht auf die vermeintliche Patentlösung einstimmen lassen, immer neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste schaffen zu wollen, egal um welche Gefahr es geht. Denn diese Maßnahmen gehen in erster Linie zu Lasten der Freiheit und Privatsphäre unschuldiger, "normaler" Menschen. Ebenso wenig dürfen wir übersehen, welche weitreichenden Möglichkeiten die Behörden bereits jetzt haben, wenn ein Tatverdacht besteht.

Bislang gibt es nicht einmal eine Evaluation der bestehenden Maßnahmen. Sind es überhaupt rechtliche Lücken und fehlende Befugnisse, die eine effektive Verfolgung erschweren?

Dass der Rechtsextremismus eine Gefahr für den liberalen Rechtsstaat und die freiheitliche Demokratie darstellt, ist unbestreitbar. So lange aber nicht untersucht ist, woran es bei der Prävention und Aufklärung dieser und anderer Kriminalitätsformen hapert, ist für weitergehende Zugriffsermächtigungen kein Raum.

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Quelle:
Statement vom 16. Oktober 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2019

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