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FAMILIENRECHT/174: Alleinreisende Kinder - Eltern entscheiden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. September 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Alleinreisende Kinder - Eltern entscheiden


Berlin (DAV). Der Vater wohnt in Berlin, die Mutter in London und die Oma in Bielefeld: Je verstreuter Familien leben, desto häufiger wollen oder müssen Kinder alleine reisen, um ihre Verwandten zu besuchen. Ab wann sie das dürfen, hängt hauptsächlich von der Einschätzung der Eltern und den Bestimmungen der Transportunternehmen ab. Besonderheiten gibt es auch bei Flugreisen, informiert die Deutsche Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de).

Ab wann Kinder mit welchem Verkehrsmittel alleine reisen dürfen, ist rechtlich zwar kaum eingeschränkt. Zu beachten ist in diesem Zusammen allerdings § 8 des Jugendschutzgesetzes. Darin geht es um den Aufenthalt von Minderjährigen an sogenannten jugendgefährdenden Orten. Als ein solcher Ort kann auch ein Bahnhof oder ein Flughafen gelten - falls das reisende Kind nicht reif oder verantwortungsbewusst genug ist, sich dort alleine aufzuhalten.

Abgesehen davon sind der Reisefreiheit von Kindern und Jugendlichen in erster Linie von der elterlichen Fürsorgepflicht Grenzen gesetzt. "Die Erziehungsberechtigten müssen entscheiden, ob sie es ihrem Kind zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren oder zu fliegen", informiert Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein selbstständiges Kind könne auch alleine innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland reisen.

Relevanter noch als der Aufenthalt an Bahnhöfen und Flughäfen ist das jeweilige Verkehrsmittel. Die Unternehmen haben meist klare Regeln, ab welchem Alter allein reisende Kinder mitgenommen werden. So beträgt bei den meisten großen Fluggesellschaften das Mindestalter für allein Reisende 12 Jahre. Kinder dürfen zwar schon ab fünf Jahren alleine einen Flug antreten, brauchen dann aber eine Betreuung an Bord. Mit der Bahn dürfen Kinder ab sechs Jahren alleine reisen.

Bei Bedarf können die Eltern für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren eine Betreuung dazu buchen. Fernbusunternehmen sind bisweilen strenger. Einzelne Anbieter nehmen allein reisende Kinder erst ab zehn Jahren mit. Selbst dann fordern sie eine Erlaubnis der Eltern, solange die Kinder nicht älter als 15 Jahre sind.

Die Anwaltauskunft rät Eltern, ihren allein reisenden Kindern eine schriftliche Erlaubnis mit einer Notfalltelefonnummer mitzugeben. Auf dem Zettel sollten auch Zieladresse und Route, gegebenenfalls mit Umsteigebahnhöfen, angegeben sein. Das sei auch ratsam, wenn kleine Kinder mit älteren, aber dennoch minderjährigen Geschwistern, Cousins oder Cousinen unterwegs sind.

Es ist gegebenenfalls auch empfehlenswert, Mitreisende - zum Beispiel Sitznachbarn im Zug - anzusprechen und sie zu bitten, auf das Kind zu achten. Dann kann sich der kleine Reisende auch an diese wenden, falls er oder sie Fragen hat.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 52/15 vom 17. September 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2015

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