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FAMILIENRECHT/193: Trennungskinder und Umgang - Wo verbringen sie Weihnachten? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Dezember 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Trennungskinder und Umgang: Wo verbringen sie Weihnachten?


Berlin (DAV). Feste wie Weihnachten bringen in getrennt lebenden Familien manchmal Probleme mit sich. Denn in Trennungsfamilien kann sich die Frage stellen, wo die Kinder die Festtage verbringen - bei der Mutter oder dem Vater? Wenn Eltern sich nicht einigen können, muss ein Familiengericht darüber entscheiden. Das Familiengericht trifft dann entweder eine Gesamtregelung für den Umgang oder nur eine für die Feiertage, wie die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) mitteilt.

In getrennt lebenden Familien feiern die Kinder ihre Geburtstage, aber auch Feste wie etwa Kommunion oder Konfirmation, meist beim hauptsächlich betreuenden Elternteil. Aber es gibt auch Trennungsfamilien, die ein Wechselmodell praktizieren, in dem die Kinder also in der einen Woche beim Vater wohnen, in der anderen Woche bei der Mutter. Dann ist nicht immer klar, wo das Kind diese Feste begeht. Und bei Festen wie Weihnachten oder Silvester stellt sich die Frage ohnehin und unabhängig vom Betreuungsmodell.

Häufig gelingt es getrennt lebenden Eltern, sich zu einigen. "Eines der klassischen Modelle ist, dass die Kinder etwa Heiligabend bei dem einen Elternteil verbringen, ab dem zweiten Weihnachtsfeiertag bei dem anderen und im Jahr darauf umgekehrt", sagt die Berliner Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Es gäbe auch Familien, die vereinbaren, dass die Kinder die gesamten Feiertage zum Jahresende etwa bei der Mutter verbringen, Ostern und Pfingsten dafür beim Vater und dann gewechselt wird.

Wenn Eltern solche Umgangsregeln individuell vereinbaren, funktionieren sie nur, wenn beide Elternteile miteinander kooperieren -

und wenn sie nicht zu stark an Traditionen und dem traditionellen Weihnachtsfest mit der ganzen Familie hängen. "In den Fällen, in denen Eltern sich nicht einigen können, wo die Kinder bestimmte Feiertage verbringen, muss das Familiengericht entscheiden und entweder eine Gesamtregel für den Umgang oder nur eine für die Feiertage treffen", sagt die Familienrechtsexpertin Eva Becker. Den Antrag auf eine solche Regel stellt meistens der Elternteil beim Familiengericht, bei dem die Kinder nicht überwiegend wohnen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 54/16 vom 14. Dezember 2016
Pressetipps der Deutschen Anwaltauskunft zu Weihnachten und Silvester
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2016

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