Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

INTERNATIONAL/026: Argentinien - Sexuelle Gewalt gegen Gefangene der Diktatur wird Thema (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 30. Juni 2011

Argentinien: Sexuelle Gewalt gegen Gefangene der Diktatur wird Thema

Von Marcela Valente


Buenos Aires, 30. Juni (IPS) - Fast drei Jahrzehnte nach dem Ende der argentinischen Militärdiktatur beginnt allmählich die Aufarbeitung der Verbrechen, die bei den Menschenrechtsprozessen der letzten Jahre weitgehend ins Hintertreffen geraten sind: die sexuelle Gewalt gegen politische Häftlinge.

"Es ist nicht so, dass über solche Straftaten nicht geredet wurde. Sie wurden einfach nicht gehört", sagte die Soziologin Lorena Balardini vom Zentrum für rechtliche und soziale Studien (CELS), einer bekannten argentinischen Menschenrechtsorganisation. Balardini ist Ko-Autorin der Studie 'Geschlechtsbezogene Gewalt und sexuelle Übergriffe in den geheimen Haftzentren', an der auch die Anwältin Ana Oberlin und die Psychiaterin Laura Sobredo mitgewirkt haben, um die Verbrechen ans Licht und die Täter vor Gericht zu bringen.

Die drei Expertinnen veranstalten Seminare mit prominenten Referenten, um Juristen des südamerikanischen Landes für das Thema zu sensibilisieren. So konnten der ehemalige spanische Richter Baltasar Garzón, der den chilenischen Ex-Diktator Augusto Pinochet (1973-1990) in London festsetzen ließ, und Mitglieder internationaler Strafgerichte als Redner gewonnen werden.


Eine einzige Verurteilung

Doch bisher sind die Erfolge, die sexualisierte Gewalt in Argentinien in den bleiernen Jahren 1976 bis 1983 strafrechtlich zu verfolgen, ausgesprochen mager. Obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, um die Verantwortlichen zu verklagen, wurde bisher nur einer der Täter für das Delikt verurteilt: der Unteroffizier und Folterer Gregorio Molina im Juni 2010.

Wie Bardini berichtet, sind Richter und Staatsanwälte in der Regel abgeneigt, die Fälle sexualisierter Gewalt in einem separaten Verfahren zu verhandeln. Doch die Verbrechen als eine von vielen Foltermethoden einzustufen, mache sie unsichtbar. "Wird ein Verbrechen, das in unserem Strafrecht differenziert abgehandelt wird, einem anderen Straftatbestand untergeordnet, büßt es an Bedeutung ein", warnt Balardini und fügt hinzu. "Wir jedoch wollen zeigen, dass die systematische Unterdrückung während der Diktatur auch die Praxis der sexualisierten Gewalt mit einschloss."

Ein Laie könnte annehmen, dass sich nach so vielen Jahren das Vergehen der sexualisierten Gewalt nur schwerlich beweisen lässt. Doch bei Menschenrechtsverletzungen, die in geheimen Folterzentren von den Schergen illegaler Regierungen begangen werden, kommt es auf die Zeugen an: auf die Überlebenden, falls es sie gibt, und auf diejenigen, die die Opfer als Letzte in staatlichen Haftzentren gesehen haben.


Mehr Frauen aussagebereit

Balardini zufolge sind inzwischen mehr Frauen bereit, über sexualisierte Gewalt unter der Militärjunta zu sprechen. In einigen Fällen seien die Beweismittel für die Aufnahme eines Verfahrens ausreichend, sagt sie. In den 1980er Jahren hätten weder die Gesellschaft noch die Justiz von Vergewaltigungsfällen in geheimen Haft- und Folterlagern etwas wissen wollen.

Die argentinische Diktatur hinterließ in den sieben Jahren ihres Staatsterrorismus Menschenrechtsorganisationen zufolge 30.000 Verschwundene. Die hauptverantwortlichen Junta-Mitglieder wurden 1985 unter der Regierung von Raúl Alfonsín (1983-1989) verurteilt. Später jedoch lösten Gerichtsverfahren gegen tausende, weniger einflussreiche Militärs innerhalb der Armee Unruhen aus. Der Druck der Streitkräfte auf die noch fragile Demokratie führte 1986 und 1987 zur Verabschiedung zweier Amnestiegesetze. Die bereits verurteilten hochrangigen Militärs wurden vom Alfonsin-Nachfolger Carlos Menem 1989 und 1990 begnadigt.

Mit der Straffreiheit war es erst 2005 vorbei, als der inzwischen verstorbene Néstor Kirchner die argentinische Präsidentschaft antrat. Die beiden Gesetze und die Begnadigungen wurden vom Parlament rückgängig gemacht und vom Oberstern Gerichtshof als verfassungswidrig erklärt. Die Verfahren wurden wieder aufgerollt. Derzeit werden landesweit mehr als 360 Fälle verhandelt.

In dieser neuen Etappe der Vergangenheitsbewältigung erhalten die sexuellen Verbrechen an weiblichen Gefangenen Balardini zufolge eine Transzendenz, die sie in den 1980er Jahren nicht besaßen. Dennoch kommt es bisher noch sehr selten vor, dass Richter auf eine besondere Untersuchung dieser Delikte drängen. "Im Verfahren gegen den Ersten Heereskorps (ein geheimes Haftzentrum) war die Zahl der Frauen, die über sexuellen Missbrauch berichteten, sehr hoch", so Balardini. Dennoch seien die Verbrechen selbst als Form der Folter betrachtet worden und somit weitgehend unsichtbar geblieben.


Vergewaltigungen relativiert

In dem Bericht von Balardini, Oberlin und Sobredo kommen Frauen zu Wort, die in einigen Fällen mit ihren Männern festgenommen wurden, die sie aber nie wiedersehen sollten. In anderen Fällen wurden sie von ihren Kindern getrennt, die sie in den Haftzentren gebaren. Diese fürchterlichen Trennungsverluste veranlassten die Frauen, alle anderen erlittenen Verbrechen als zweitrangig abzuspeichern. "Angesichts des blanken Horrors, der sich in den Konzentrationslagern abspielte, schien eine Vergewaltigung eher nebensächlich", berichtete eine Überlebende.

Auch kam es vor, dass Frauen sich für einen kleinen Ausflug aus der Haftanstalt 'hübsch' machen mussten, um sich dann in einem Apartment sexuell missbrauchen zu lassen. Wer sich weigerte, wurde mit der 'Überstellung' (Tod) bestraft, berichtete eine ehemalige Gefangene. Nach der Diktatur verschwiegen viele Überlebenden - egal ob Männer oder Frauen - die erlebten sexuellen Übergriffe, weil sie glaubten, dass die Suche nach den Verschwundenen wichtiger sei oder weil sie ihre Familien nicht mit ihren traumatischen Erfahrungen belasten wollten.

Doch inzwischen sind einige der Opfer bereit, die an ihnen begangenen Sexualverbrechen öffentlich zu machen. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei. Von fundamentaler Bedeutung sind nach Ansicht Balardinis in diesem Zusammenhang internationale Strafprozesse wie etwa im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda, die sexualisierte Gewalt als Menschenrechtsverletzung anerkannten. (Ende/IPS/kb/2011)


Links:
http://www.cels.org.ar/home/index.php
http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=98486

© IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH


*


Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 30. Juni 2011
IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH
Marienstr. 19/20, 10117 Berlin
Telefon: 030 28 482 361, Fax: 030 28 482 369
E-Mail: redaktion@ipsnews.de
Internet: www.ipsnews.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2011