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INTERNATIONAL/087: Äthiopien - Anti-Terror-Gesetz knebelt Opposition (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 11. Dezember 2012

Äthiopien: Anti-Terror-Gesetz knebelt Opposition

von Blain Biset



Addis Abeba, 11. Dezember (IPS) - In Äthiopien ist das Anti-Terror-Gesetz von 2009 im Zusammenhang mit einem spektakulären Gerichtsverfahren gegen 29 Muslime erneut in die Kritik geraten. Das Urteil soll nun am 17. Dezember vorliegen, nachdem der erste Temin am 6. Dezember vom zuständigen Bundesgericht verschoben wurde.

Die Angeklagten waren nach friedlichen Protesten im Juli unter dem Vorwurf terroristischer Umtriebe festgenommen worden. Seit Anfang des Jahres demonstrieren Mitglieder der Glaubensgemeinschaft gegen das, was sie Einmischung in ihre religiösen Angelegenheiten nennen. Etwa ein Drittel der 84 Millionen vorwiegend christlichen Äthiopier gehören dem Islam an.

Die Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Behörden erreichten im Juli mit der Festnahme und Anklage der 29 Religionsführer auf der Grundlage des Anti-Terrorismus-Gesetzes ihren vorläufigen Höhepunkt. Das Gesetz erlaubt den Behörden, kritische Äußerungen und friedliche Proteste unter dem Deckmantel des Terrorismus strafrechtlich zu verfolgen.

"Das Anti-Terrorismus-Gesetz ist verfassungswidrig", meint dazu der Anwalt der Angeklagten, Temam Ababulga. Der gleichen Meinung sind Menschenrechtsorganisationen wie 'Human Rights Watch' (HWR). Der Begriff Terrorismus werde in dem Gesetz viel zu weit gefasst und erlaube, selbst friedliche Demonstrationen zu Terrorakten umzudeuten, kritisiert die HRW-Afrika-Expertin Leslie Lefkow.

Allein im letzten Jahr wurden fast 200 Menschen - mehrheitlich Oppositionelle, Journalisten und Aktivisten - auf der Grundlage des Gesetzes ins Gefängnis gesperrt. "Die Landesverfassung garantiert das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und somit explizit das Recht auf friedliche Proteste", meint dazu Claire Beston von 'Amnesty International'.

Nach Paragraph 25 des Anti-Terror-Gesetzes kann das äthiopische Parlament eine Organisation als terroristisch einstufen. "Auch das ist ein Verfassungsverstoß", unterstreicht Temam. "Denn durch die Anwendung des Gesetzes wird die Gewaltenteilung aufgehoben."

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den Gesetzesparagraphen 23, der vorsieht, dass die von Polizei oder Geheimdiensten gelieferten Informationen als Beweismittel gegen mutmaßliche Terrorverdächtige vor Gericht verwendet werden dürfen. Das gilt selbst in Fällen, in denen die Informationsquellen oder die Methoden, wie die Informationen beschafft wurden, nicht preisgegeben werden.


Internationale Anti-Terror-Gesetze zum Vorbild

Äthiopiens im August verstorbener Langzeit-Ministerpräsident Meles Zenawi hatte das Gesetz im Februar vor dem Parlament verteidigt. Er wies darauf hin, dass der Text Wort für Wort aus der Gesetzgebung anderer Länder übernommen wurde. "Wir haben uns an die Anti-Terror-Gesetze der USA, Großbritanniens und Europas gehalten und daraus nur das Beste verwendet. (...) Somit ist unser Gesetz gegen jeden Zweifel erhaben. Es ist besser als die besten aller Anti-Terror-Gesetze."

Derzeit sind die Gerichte des Landes mit zahlreichen Fällen befasst, die auf dem Anti-Terror-Gesetz gründen. Dazu gehören auch die Verfahren gegen den preisgekrönten Journalisten Eskinder Nega und Oppositionsführer Andualem Arage, die die Urteile anfechten.

Beide wurden 2011 beschuldigt, Terrorakte durchzuführen und einen arabischen Frühling gegen die äthiopische Regierung zu organisieren. Ihnen wurde ferner vorgeworfen, aktive Mitglieder von Terrororganisationen wie der verbotenen Gruppe 'Ginbot 7' zu sein. Eskinder wurde daraufhin zu 18 Jahren ohne Bewährung und Andualem zu lebenslang ohne Bewährung verurteilt.

Auch im sogenannten 'Al-Qaeda-Verfahren' steht eine richterliche Entscheidung aus. Angeklagt sind elf Personen, denen Verbindungen zu der internationalen Terrororganisation und der somalischen 'Al-Shabaab' nachgesagt werden.

Claire Beston rechnet nicht so bald damit, dass das Anti-Terror-Gesetz für verfassungswidrig erklärt und abgeschafft wird. Es sei viel wahrscheinlicher, dass es auch weiterhin dazu verwendet werde, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. (Ende/IPS/kb/2012)


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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2012