Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/127: Umfassende Beachtung von Kinderrechten gefordert (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 7. Juni 2011

Menschenrechtsinstitut fordert umfassende Beachtung von Kinderrechten


Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich des deutschen Kinder- und Jugendhilfetags vom 7. bis 9. Juni in Stuttgart, dass die Menschenrechte von Kindern in Deutschland umfassend Beachtung finden. "Auch nach Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention im vergangenen Jahr wird die weit reichende Bedeutung der Kinderrechtskonvention bis heute von der Politik, den Behörden und Gerichten nicht ausreichend erkannt", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

In einer heute (7. Juni) erscheinenden Publikation zur Geltung und Anwendbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention weist das Institut darauf hin, dass die Kinderrechtskonvention von 1989 in der Rechtspraxis bisher kaum eine Rolle gespielt habe. Der Autor der Publikation, Hendrik Cremer, fordert, dass deutsche Behörden und Gerichte die in der Konvention verankerten Kinderrechte nun nach der Rücknahme der Vorbehalte beachten und wirksam zur Anwendung bringen müssten. "Dabei setzen sich die Rechte der Kinderrechtskonvention nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem einfachen nationalen Recht grundsätzlich durch", so Cremer.

Das Institut fordert den Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung umfassend auf den Prüfstand zu stellen, um sie mit den Vorgaben der Konvention in Einklang zu bringen. Das würde Kindern den Weg vor die Gerichte ersparen. Bis heute sei die Rechtsträgerschaft von Kindern nicht einmal in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe ausreichend berücksichtigt.

Zudem müsse die Stärkung von Kinderrechten auch mit einer Verfassungsänderung einhergehen. Im Text des deutschen Grundgesetzes tauchten Kinder bisher nur als Anhängsel der Familie auf. Eine Grundgesetzänderung sollte die Rechtsträgerschaft von Kindern deutlich zum Ausdruck bringen und Kernverpflichtungen aus dem internationalen Menschenrechtsschutz gegenüber Kindern aufnehmen, so Cremer. "Die Europäische Union, die in ihrer Grundrechte-Charta die Rechte des Kindes explizit verortet hat, könnte hier für Deutschland ein gutes Vorbild sein."

Publikation:
Hendrik Cremer: Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte
Link: http://institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=f14159c69cc5dbfcc646
Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin, Juni 2011.

Stellungnahme: Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention?
Link: http://institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=646059dd5141a08531f4

Hendrik Cremer ist wissenschaftlicher Referent des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Podiumsteilnehmer des Fachforums "Kinderrechte ohne Vorbehalte?!- was nun?" am 09. Juni 2011, 11:30-13:30 Uhr, beim deutschen Kinder- und Jugendhilfetag.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juni 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2011