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MELDUNG/300: Urteil zum Beamtenstreikverbot - Tarifabschlüsse müssen auf Beamte übertragen werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. März 2014

Urteil zum Beamtenstreikverbot - Tarifabschlüsse müssen auf Beamte übertragen werden



Berlin, 03.03.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 27. Februar 2014, in dem deutlich klargestellt werde, dass das generelle Streikverbot für Beamtinnen und Beamte der Europäischen Menschenrechtskonvention und deren Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte widerspricht.

"Der Gesetzgeber hat nun zu prüfen, wie der Konflikt unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Fortentwicklung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten gelöst werden kann", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Achim Meerkamp. Einer parlamentarischen Lösung zum Streikrecht sehe er allerdings nicht ohne Sorge entgegen, erklärte der Gewerkschafter. "Wir hätten uns gewünscht, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Schritt weitergegangen wäre und dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar Gelegenheit zur Entscheidung gegeben hätte."

Die Leipziger Richter hätten jedoch auch auf die Möglichkeit hingewiesen, die einseitige Regelungsbefugnis der Dienstherren zu Gunsten einer erweiterten Beteiligung der Gewerkschaften und Berufsverbände einzuschränken. Eine Forderung, die ver.di seit langem erhebe und jetzt durch eine Initiative zur Erweiterung der unzureichenden gewerkschaftlichen Mitspracherechte im Beamtenrecht konkret angehe. ver.di habe zudem einen eigenen Gesetzesänderungsentwurf vorgelegt.

"Unser Ziel ist es, das immer noch durch Obrigkeitsdenken geprägte Beamtenrecht zu demokratisieren und es dort, wo dies verfassungsrechtlich zulässig ist, für Verhandlungs- und Vertragsrechte zu öffnen", erklärte ver.di-Bundesbeamtensekretär Klaus Weber. ver.di sehe sich durch den Urteilsspruch bestärkt, die Initiative mit Nachdruck fortzusetzen und wolle mit den politisch Verantwortlichen unverzüglich Gespräche über den Gesetzesänderungsentwurf aufnehmen.

Die Ausführungen des Gerichts seien auch im Hinblick auf die anstehende Tarifrunde im öffentlichen Dienst von großer Bedeutung, betonte Vorstandsmitglied Meerkamp. Eine klare Botschaft der Richter sei, dass Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden dürften, solange ihnen die Durchsetzungsrechte verwehrt seien. Ausgehandelte Tarifabschlüsse müssen auf den Beamtenbereich übertragen werden. ver.di begrüße dieses ausdrücklich.

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Quelle:
Presseinformation vom 03.03.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2014