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MELDUNG/328: 65. Deutscher Anwalttag - Berufsrechtskompetenz als Zulassungsvoraussetzung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Stuttgart, 27. Juni 2013
65. Deutscher Anwaltstag in Stuttgart (26. bis 28. Juni 2014)

DAV-Vorschlag für Berufsrechtskompetenz als Zulassungsvoraussetzung



Stuttgart/Berlin (DAV). Auf dem 65. Deutschen Anwaltstag in Stuttgart hat der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, eine Gesetzesinitiative des DAV angekündigt, durch die die Ausbildung im anwaltlichen Berufsrecht als Zulassungsvoraussetzung zur Anwaltschaft in die BRAO integriert wird.

"Jede Anwältin, jeder Anwalt muss von Anfang an die berufsrechtlichen Grundlagen seiner Profession kenne", so Ewer. An der Universität oder im Referendariat kommt der zukünftige Anwalt aber nur selten mit seinem Berufsrecht in Berührung. Das Problem ist seit langem bekannt. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesgesetzgeber sind bislang untätig geblieben.

Der DAV schlägt eine Ergänzung von § 12 BRAO vor. Danach soll die Ausbildung mindestens 10 Zeitstunden umfassen. Sie kann an der Universität, während des Rechtsreferendariats oder in einem privaten Seminar absolviert werden. Der Nachweis der Teilnahme reicht aus.

"Eine solche Regelung würde künftige Anwaltsgenerationen noch kompetenter machen", erläutert Ewer weiter. Dies sei ein wichtiger Baustein, um den Anwaltsberuf zukunftsfest zu machen.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 3/14 vom 27. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2014