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MELDUNG/566: Dürfen Undercover-Aufnahmen aus Ställen veröffentlicht werden? (ARIWA)


Animal Rights Watch - Pressemitteilung vom 9. April 2018

Dürfen Undercover-Aufnahmen aus Ställen veröffentlicht werden? - Bundesgerichtshof entscheidet am 10. April


2012 veröffentlichte der MDR heimlich erstelltes Videomaterial aus Bio-Legehennen-Anlagen der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH. Die Bilder wurden dem MDR von Animal Rights Watch (ARIWA) zur Verfügung gestellt und enthüllten erschreckende Zustände. Kahlgepickte Hühner mit ausgemergelten Körpern, entzündete eitrige Kloaken und zahlreiche tote Hühner. Die Zustände waren katastrophal - stellten aber keine Straftatbestände dar. Der Betreiber hielt sich, mit wenigen kleinen Ausnahmen, an das EG-Öko-Recht. Aus diesem Grund erwirkte Fürstenhof einen Beschluss gegen den MDR, wonach das von Aktivist/innen durch Hausfriedensbruch beschaffte Bildmaterial nicht weiter veröffentlicht werden durfte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gibt nun morgen sein Urteil bekannt, ob die Bilder ausgestrahlt werden dürfen, obwohl sie weitestgehend legale Zustände zeigen. Nach der mündlichen Verhandlung im März ist zu erwarten, dass die Revision des MDR Erfolg haben dürfte. Ein Urteil zugunsten der Veröffentlichung wäre ein wichtiges Signal für einen ehrlichen öffentlichen Diskurs über die Zustände in der Nutztierindustrie, die auch in rechtskonformen Ställen tierquälerisch sind.


09.04.2018: Der Anblick der Bio-Hühner entspricht nicht dem, was sich die meisten Konsument/innen unter Bio vorstellen. Tausende Hühner in einem Stall, kahlgepickt, krank oder bereits tot. Den Tieren ergeht es kaum anders als konventionellen Legehennen. "Jeder Mensch sollte wissen, wie es in solchen Ställen aussieht", meint Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. "Nur so können wir eine mündige Entscheidung darüber treffen, ob wir diese Industrie weiterhin unterstützen wollen oder eben nicht", so Franz weiter. Das sieht Fürstenhof anders. Nach der Ausstrahlung klagte das Unternehmen gegen den MDR auf Unterlassung und bekam bis zum Oberlandesgericht Hamburg Recht. Die heimlich erstellten Aufnahmen beruhten auf einem Hausfriedensbruch und zeigten größtenteils legale Zustände. Bei der Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof im März ließen die Karlsruher Richter jedoch erkennen, dass heimlich erstellte Bilder aus Ställen womöglich ein notwendiges Kontrastprogramm gegenüber der beschönigenden Werbung der Agrarbranche darstellen und deshalb deren Veröffentlichung rechtens sein könnte. [1]

"Wir erwarten morgen ein Urteil im Sinne des Tierschutzes, der Pressefreiheit und des Verbraucherschutzes", sagt Sandra Franz. "Das öffentliche Interesse an diesen Bildern abzustreiten, ist ein Unding. Ohne die Bilder von Recherche-Aktivist/innen blieben alle Machenschaften dieser Branche hinter dicken Mauern verborgen." Denn die Aufnahmen zeigen: Die Lebensrealität der Legehennen hat nichts mit vermeintlich glücklichen Hühnern zu tun, wie man sie in der Werbung sieht. Auch die Bedingungen in der Bio-Branche ermöglichen es Tieren nicht, ein gutes Leben zu führen oder auch nur schmerzfrei zu leben. Daher fordert ARIWA den Komplettausstieg aus der Tierhaltung und die Umstellung auf eine bio-vegane Landwirtschaft.

Bereits im Februar hat ARIWA mit einem Gerichtsurteil für Aufsehen gesorgt, als drei Aktivist/innen vom Oberlandesgericht Naumburg freigesprochen wurden, obwohl sie Filmaufnahmen durch Hausfriedensbruch erstellt hatten. Die Begründung: Da nur durch das heimliche Betreten der Ställe schwere Fälle von Tierquälerei aufgedeckt werden konnten, lag ein rechtfertigender Notstand vor. [2]


Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung des "Vegan Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.


Anmerkungen:
[1] http://www.taz.de/!5488378
[2] http://www.ariwa.org/aktivitaeten/aufgedeckt/recherchearchiv/1566-2018-02-22-21-31-36.html

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Quelle:
Animal Rights Watch e.V. - ARIWA
Hirschbachstraße 57, 73431 Aalen
Telefon: 07361 9754625
E-Mail: info@ariwa.org
Internet: http://www.ariwa.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. April 2018

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