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MELDUNG/597: Auch in Schweden stellen Überlebende eine Strafanzeige gegen Assads Geheimdienstchefs (ECCHR)


ECCHR - European Center for Constitutional and Human Rights
Pressemitteilung vom 20. Februar 2019

Nach wichtigen juristischen Schritten in Deutschland

Folter in Syrien: Auch in Schweden stellen Überlebende eine Strafanzeige gegen Assads Geheimdienstchefs


Stockholm/Berlin - Ohne Aufarbeitung und Gerechtigkeit für die Verbrechen aller Konfliktparteien in Syrien wird es keinen dauerhaften Frieden geben. Deutschland und Frankreich haben mit den ersten Festnahmen und den internationalen Haftbefehlen gegen hochrangige Verantwortliche des Folter-Systems unter Präsident Baschar al-Assad erste wichtige Schritte getan. Diesem Beispiel müssen weitere Länder in Europa folgen. Deswegen haben neun Folterüberlebende aus Syrien gestern in Stockholm (Schweden) eine Strafanzeige gegen hochrangige Geheimdienstbeamte der Assad-Regierung eingereicht - unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

"Die Festnahmen der beiden ehemaligen Geheimdienstfunktionäre in Deutschland sind ein starkes Signal. Wir konzentrieren uns aber auf die Hauptverantwortlichen für die Folter unter Assad, auf Personen wie Jamil Hassan, Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, gegen den der Bundesgerichtshof im Juni 2018 einen internatioaneln Haftbefehl erlassen hat", erläutert Patrick Kroker vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). "Es geht um übergeordnete Verantwortung für das Folter-System in Syrien. Deswegen hat auch die Strafanzeige in Schweden etliche Geheimdienstchefs im Fokus."

Diese neue Strafanzeige stellten die Betroffenen gemeinsam mit dem ECCHR, den syrischen Juristen Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Research and Studies, SCLSR) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Expression, SCM), der Caesar Files Group sowie der schwedischen Organisation Civil Rights Defenders (CRD). Das Ziel: Die schwedische Justiz soll gegen 25 namentlich benannte und weitere unbekannte hochrangige Geheimdienstbeamte ermitteln und internationale Haftbefehle erlassen. In Deutschland trugen Zeugen aus vergleichbaren Strafanzeigen sowie Fotos und Dokumente der Caesar Files Group entscheidend zu dem Haftbefehl gegen den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes bei.

Weitere Informationen über die Strafanzeige in Schweden finden Sie unter ecchr.eu/syrien-schweden.

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Quelle:
European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR)
Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin
Telefon: + 49 (0)30 - 40 04 85 90, Fax: + 49 (0)30 - 40 04 85 92
E-Mail: info@ecchr.eu,
Internet: www.ecchr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2019

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