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MIETRECHT/091: Mietminderung wegen Baulärm - Vermieter beansprucht Ausgleich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. September 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Mietminderung wegen Baulärm: Vermieter kann vom Bauherrn Ausgleich beanspruchen


Potsdam/Berlin (DAV). Mindern Mieter aufgrund von erheblichem Baulärm die Miete, hat der Vermieter gegenüber dem Bauherrn einen Anspruch auf Ausgleich. Wie hoch dieser ist, hängt jeweils von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Über dieses Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19. April 2007 (AZ: 3 S 108/06) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Eigentümer eines Grundstücks errichtete auf diesem ein Mehrfamilienhaus. Das Grundstück grenzte an ein Sanierungsgebiet, in dem später in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Mehrfamilienhaus ein Wohnungsneubau mit Tiefgaragen errichtet wurde. Die Mieter fühlten sich durch den Baulärm sehr gestört und minderten die Miete um 20 Prozent. Der Vermieter wandte sich an den Bauherrn des Neubaus und verlangte von ihm Ersatz für diese Ertragseinbuße von rund 6.000 Euro.

Das Gericht bestätigte grundsätzlich den Anspruch auf einen Ersatz, reduzierte diesen jedoch um die Hälfte auf 3.000 Euro. Entscheidend sei das "hinzunehmende zumutbare Maß", entschieden die Richter. In der Tat sei der Baulärm ganz erheblich gewesen. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass bei einem Standort unmittelbar neben einem Sanierungsgebiet Baumaßnahmen einkalkuliert werden müssten. Im Übrigen habe der Bauherr ja selbst davon profitiert und eben dort ein Wohnhaus errichtet. Perspektivisch werde er noch weiter profitieren, da die Sanierungsmaßnahmen den Wert dieser Wohngegend erhöhen würden.

Mietminderungen sind für den Vermieter ein unerfreuliches Thema. Hier sollte er sich rechtlichen Rat bei einem Miet- und Immobilienrechtsanwalt suchen. Diesen findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 36/08 vom 30. September 2008
DAV/ARGE MietR: Mietrechtstipps September 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2008