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MIETRECHT/130: Elefantengras ist weder Baum noch Busch (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. August 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Elefantengras ist weder Baum noch Busch


Coburg/Berlin (DAV). Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches - und beschäftigt manchmal nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Gerichte. So hatte das Landgericht Coburg sich mit Elefantengras (Miscanthus x giganteus) zu befassen (Beschluss vom 27.Juli 2009; AZ: 32 S 23/09). Mit dem Ergebnis, dass es sich dabei weder um Baum noch Busch handelt, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Seit 2005 baute der Beklagte auf seinem Grundstück das Schilfgewächs an, das vier bis fünf Meter hoch werden kann. Immer im späten Frühjahr werden die Süßgräser geerntet und als Brennmaterial verwendet. Sein Nachbar meinte nun, das Elefantengras dürfe nicht näher als zwei Meter an sein Hausgrundstück heranwachsen. Er berief sich auf Brandgefahr bei längeren Dürreperioden und auf die Bestimmungen des Nachbarrechts zum Mindestgrenzabstand von Büschen und Bäumen.

Ohne Erfolg, denn das Landgericht Coburg wies seine Klage ab. Miscanthus x giganteus ist nämlich weder Busch noch Baum, sondern ein Staudengewächs, bei dem im Herbst alle über dem Boden befindlichen Teile absterben. Für Stauden gelten die Grenzabstandsvorschriften jedoch nicht. Auch eine besondere Brandgefahr konnte das Gericht nicht erkennen. Selbst bei einem Wald kann nur die Einhaltung eines Abstands von einem halben Meter verlangt werden - und da ist in heißen Zeiten und mit Blick auf abgestorbene Blätter die Brandgefahr nicht geringer. Nachdem das Beklagten-Grundstück nördlich des klägerischen Grundstücks liegt, wird dem Kläger trotz der Höhe der Pflanzen auch kein Sonnenlicht genommen.

Bevor man sich mit dem Nachbarn streitet, sollte man seine Rechte und Pflichten von einem Mietrechtsanwalt prüfen lassen. Diesen und weitere Informationen zum Mietrecht findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 29/09 vom 24. August 2009
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2009