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ÖFFENTLICHES RECHT/052: Tag der Betreuung - Zypries dankt ehrenamtlichen Betreuern (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 19. März 2009

"Tag der Betreuung": Zypries dankt ehrenamtlichen Betreuern


Am heutigen "Tag der Betreuung" hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer aus ganz Deutschland in Berlin empfangen, um ihnen persönlich für ihr freiwilliges Engagement zu danken.

"Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer sozialen Gemeinschaft. Diese besondere Form menschlicher Solidarität ist mit Geld nicht zu bezahlen und durch keinen Sozialstaat der Welt zu ersetzen. Vor allem im Betreuungsrecht ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Unsere über 800.000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Deutschland sind für die Betreuten und für die Gesellschaft erste Wahl. Denn ihre große ehrenamtliche Bereitschaft bietet häufig die beste Garantie für das Wohl des Betreuten.

Die Betreuung von Menschen, die dringend auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Anforderungsprofil für Betreuerinnen und Betreuer unterscheidet sich kaum von Stellenanzeigen hochdotierter Jobs. Gefragt sind Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Organisationstalent sowie die Bereitschaft, sich mit rechtlichen und medizinischen Fragen auseinanderzusetzen. Wer sich diesen Anforderungen stellt, verdient nicht nur unseren Dank, sondern auch unsere uneingeschränkte Unterstützung. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Betreuung weiter zu verbessern. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die ehrenamtliche Betreuung steuerlich zu begünstigen. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 bleibt die Entschädigungspauschale für ehrenamtliche Betreuer bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr steuerfrei. Zudem haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Erledigung der Geldgeschäfte von betreuten Menschen vereinfacht", erklärte die Bundesjustizministerin.

Tag der Betreuung - Würdigung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer

Einen Betreuer bekommt, wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann, weil er behindert oder psychisch krank ist. Dabei kann es um junge Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung gehen, um Fälle lebenslanger Behinderung oder um alte Menschen, die unter Demenzerscheinungen leiden. Gemeinsam ist all diesen Menschen, dass sie - in unterschiedlicher Ausprägung - auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Betreuer leisten solche Hilfe. Neben sozialen Kontakten zu den Betreuten erledigen sie - in ihrem Aufgabenkreis - deren rechtliche Angelegenheiten. Sie kommunizieren und kooperieren mit Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, Firmen und Banken. Als gesetzliche Vertreter schließen und kündigen sie Verträge, beantragen Sozialleistungen und begleichen Rechnungen. Sie halten Kontakt zu Behörden und Gerichten. Auf medizinischem Gebiet findet ihre Stimme Gehör, wenn es um die Durchführung einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs geht.

Die Zahl der Betreuungen stieg innerhalb von zehn Jahren von knapp 625.000 (1995) auf beinahe 1,2 Millionen (2005). Das entspricht einem Anstieg um 92 %. Rund zwei Drittel aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Über 800.000 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gibt es in Deutschland. Ohne ihren verantwortungsbewussten und zuverlässigen Dienst wäre das Betreuungswesen kaum funktionsfähig. Die ehrenamtliche Betreuung ist damit ein Grundpfeiler des Betreuungsrechts.

Am heutigen Tag der Betreuung sind ehrenamtliche Betreuerrinnen und Betreuer aus dem gesamten Bundesgebiet in das Bundesministerium der Justiz eingeladen. Bundesjustizministerin Zypries dankt ihnen persönlich für ihr Engagement. Ein Podiumsgespräch bietet die Möglichkeit zum fachlichen Gespräch mit Experten und zum Meinungsaustausch untereinander. Abgerundet wird der Tag durch ein Rahmenprogramm im Deutschen Bundestag.

Ehrenamt fördern - Rahmenbedingungen verbessern

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, brauchen einen rechtlichen Rahmen, der ihr Engagement unterstützt und fördert, egal ob im Vereinsrecht, im Stiftungsrecht oder im Betreuungsrecht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Bereich des Betreuungsrechts zwei wesentliche Verbesserungen erreicht:

- Steuerfreie Aufwandspauschale für Betreuer

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist bis zu einem Betrag von 500 Euro von der Einkommensteuerpflicht befreit. Betreuer, die ihr Amt ehrenamtlich ausüben, haben einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Hierzu müssen sie allerdings jede Ausgabe einzeln abrechnen und belegen. Anstelle dieses Aufwendungsersatzes können sie für jede übernommene Betreuung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 323 Euro pro Jahr verlangen. Damit soll ihnen der Aufwand der Einzelabrechnung erspart bleiben.

Bereits Ende 2007 wurde ein Steuerfreibetrag für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts eingeführt. Es war jedoch lange zweifelhaft, ob diese Neuregelung auch Aufwandsentschädigungen umfasst, die an ehrenamtliche Betreuer und Vormünder gezahlt werden. Bundesjustizministerin Zypries hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Zweifel mittlerweile durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen ausgeräumt sind. Mit diesem Rundschreiben ist für die Finanzämter bindend festgestellt, dass der neue Freibetrag auch für die Entschädigungspauschale von ehrenamtlichen Betreuern und Vormündern gilt.

Die Regelung hat zur Folge, dass rückwirkend seit 2007 Aufwandsentschädigungen für jedenfalls zwei Betreuungen im Jahr steuerlich begünstigt sind. Zwar übersteigt die Aufwandsentschädigung für zwei Betreuungen in Höhe von insgesamt 646 Euro den neuen Freibetrag um 146 Euro. Dieser Betrag liegt jedoch unter der gesetzlichen Freigrenze von 256 Euro für Einkünfte nach Paragraph 22 Nr. 3 des Einkommenssteuergesetzes. Eine kombinierte Anwendung dieser Freigrenze sowie des neuen Freibetrags von 500 Euro führt im Ergebnis dazu, dass auch bei zwei Betreuungen keine Steuerpflicht besteht.

- Weniger Bürokratie bei Geldgeschäften betreuter Menschen

Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Zypries hat die Bundesregierung ein Gesetz eingebracht, das die Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen vereinfacht.

Bislang braucht ein Betreuer, der für seinen Betreuten einen kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen will, die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, sobald das Guthaben auf dem Konto 3000 Euro überschreitet. Das führt zu einem enormen bürokratischen Aufwand.

Beispiel: Der 70jährigen, an einem Hirntumor erkrankten Erika wurde ein Berufsbetreuer bestellt. Aus ihrer Altersversorgung erhält sie monatlich 2.000 Euro. Da sie für ärztliche Behandlungen nicht selten Vorschüsse ihrer Krankenkasse erhält, liegt ihr Kontoguthaben häufig über 3.000 Euro. Bei diesem Guthabenstand benötigt ihr Betreuer für jede alltägliche Überweisung / Auszahlung von ihrem Konto eine vormundschaftliche Genehmigung.

Zur Vermeidung dieses unnötigen Verwaltungsaufwands sollen Betreuer künftig ohne gerichtliche Genehmigung über das Konto verfügen können. Entlastet werden dadurch vor allem Betreuer, die nicht in einem engen familiären Verhältnis zum Betreuten stehen. Eltern, Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge sind schon heute von der Genehmigungspflicht befreit. Vor einem Missbrauch ist der Betreute auch weiterhin durch die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts geschützt. Der Betreuer muss über Einnahmen und Ausgaben des Betreuten genau abrechnen und die Kontobelege einreichen. Geld, das nicht für die laufenden Ausgaben benötigt wird, muss der Betreuer für den Betreuten verzinslich angelegen.

Der Gesetzesentwurf wurde vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 in erster Lesung beraten. Das Gesetz, mit dem zugleich das Recht des Zugewinnausgleichs reformiert wird, soll gemeinsam mit anderen familienrechtlichen Änderungen zum 1. September 2009 in Kraft treten.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19.03.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2009