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ÖFFENTLICHES RECHT/053: Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 22. April 2009

Kabinett beschließt Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
Steueroasen: Verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten


Das Bundeskabinett stimmte am 22. April 2009 dem Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) in der vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Fassung zu.

Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der von der OECD (Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung) entwickelten Standards zu Transparenz und umfassendem Auskunftsaustausch in Steuersachen gefördert und die Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden bei Geschäftsbeziehungen (auch zu Finanzinstituten) in unkooperativen Staaten verbessert werden. Auf diese Weise werden Steuerflucht und Steuerhinterziehung erschwert. Die zügige Umsetzung der OECD-Standards ist Teil eines international abgestimmten Vorgehens. Zuletzt hatten die Staats- und Regierungschefs der 20 führenden Industrienationen beim Weltfinanzgipfel Anfang April in London betont, unverzüglich gegen Staaten und Gebiete vorzugehen, die weiterhin zum Schaden aller Steuerhinterziehung durch Verweigerung effektiven Auskunftsaustausches ermöglichen und unterstützen.

Was steht im Gesetzentwurf ?

Die Bundesregierung soll die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Bundesrates eine Rechtsverordnung zu erlassen, die folgendes vorsieht: Wer Geschäftsbeziehungen zu einem Staat unterhält, der den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch nicht einhält, muss künftig erhöhte Nachweis- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden erfüllen. Tut er dies nicht, können ihm zum Beispiel der Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertrags- oder Abzugssteuer oder die Steuerbefreiung für Dividenden versagt bleiben.

Allgemein gilt: Je mehr ein anderer Staat kooperiert und für die Besteuerung notwendige Auskünfte erteilt, umso weniger Nachweise muss der betroffene Bürger selber erbringen. Besteht mit dem jeweiligen Staat oder Gebiet ein Abkommen, das die Übermittlung der nach dem Standard gewährleistet oder ist sonst die Auskunftsübermittlung sichergestellt, entstehen insoweit keine besonderen Mitwirkungs- oder Nachweispflichten für den Einzelnen.

Die "Schwarze Liste"

Zwar ist die sog. "Schwarze Liste" der OECD, die Staaten und Gebiete ausweist, die die OECD-Standards nicht akzeptieren, derzeit leer, weil zuletzt auch Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch akzeptiert haben. Jedoch gibt es in Europa und weltweit noch Länder und Gebiete, die ihre Zusagen erst noch umsetzen müssen. So lange der OECD-Standard noch nicht umgesetzt ist, bestehen die Bedingungen, die Steuerhinterziehung begünstigen, fort. Nicht nur Deutschland, sondern auch zahlreichen anderen Ländern gehen erhebliche Summen an Steuergeldern für das Gemeinwohl verloren. Hier ermöglicht der Gesetzentwurf deutlich verbesserte Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerbehörden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 22.04.2009
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2009