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ÖFFENTLICHES RECHT/091: Entfernungspauschale gibt es nur einmal pro Tag (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft, März 2012 - Berlin, 15. März 2012

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Entfernungspauschale gibt es nur einmal pro Tag


Kassel/Berlin (DAV). Zahlreiche Arbeitnehmer fahren aus beruflichen Gründen mehrfach pro Tag die Strecke zu und von ihrem Arbeitsplatz. Die Entfernungspauschale umfasst im Steuerrecht jedoch nur je einmal die Hinfahrt und die Rückfahrt. Auch wenn darin eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern zu sehen ist, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Hessische Finanzgericht am 6. Februar 2012 (AZ: 4 K 3301/09).

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall ging es um einen Musiker, der häufig zweimal täglich von seiner Wohnung zum Theater fährt. Laut seines Arbeitsvertrages muss er sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an bestimmten Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.

Das Finanzgericht in Hessen entschied, dass mit der Entfernungspauschale auch die zweite tägliche Fahrt eines Arbeitnehmers zu seiner Arbeitsstätte abgegolten ist. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zu ihrer Arbeitsstelle fahren, könnten in ihrer Steuererklärung nur einmal die Entfernungspauschale ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug für die zweite Fahrt sei nicht möglich. Damit liege zwar eine Ungleichbehandlung zu anderen Arbeitnehmern vor, die trotz geringer Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte die volle Entfernungspauschale erhielten. Dies sei jedoch keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Es handele sich hier um einen Sonderfall, der nicht speziell geregelt werden müsse.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/12 vom 15. März 2012
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - März 2012
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2012