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ÖFFENTLICHES RECHT/106: Hund darf während Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft - Berlin, 27. November 2013

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Hund darf während Arbeitszeit nicht im Auto gehalten werden



Stuttgart/Berlin (DAV). Hundebesitzer dürfen ihre Tiere nicht lange im Auto halten, das verstößt gegen die verhaltensgerechte Unterbringung. Dies kann dem Halter untersagt werden, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am 18. September 2013 (AZ: 4 K 2822/13). Bei Zuwiderhandlung droht ihm ein Zwangsgeld von 400 Euro, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin.

Der Halter einer Hündin arbeitete an vier Tagen in der Woche acht Stunden. In dieser Zeit musste das Tier im Auto warten. Das Landratsamt Ludwigsburg untersagte ihm das und drohte ihm für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 Euro an.

Zu Recht, entschied das Gericht. Der Halter habe gegen das Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung verstoßen, indem er die Hündin während seiner Arbeitszeit im Wagen eingeschlossen habe. Zu der eigentlichen Arbeitszeit kämen außerdem noch die Transportzeiten von und zu seinem weit entfernt gelegenen Wohnsitz.

Ein Kraftfahrzeug sei grundsätzlich kein Ort, an dem ein Hund verhaltensgerecht untergebracht werden könne. Dort sei er auf Dauer nicht ausreichend gegen Kälte und Hitze geschützt und habe keinen ausreichenden Bewegungsraum zur Verfügung. Nach den Vorgaben für die Zwingerhaltung, die hier angewendet werden könnten, sei ein Kraftfahrzeug wegen seiner beengten Raumverhältnisse nur zum Transport, nicht aber zur Unterbringung von Hunden über mehrere Stunden geeignet.

Der Hundehalter argumentierte, seine Hündin werde während des Tages regelmäßig beschäftigt und erhalte den benötigten Auslauf. Er habe jedoch nicht näher geschildert, in welcher Weise dies geschehe. Im Übrigen bliebe es auch dann bei einer Unterbringung der Hündin über viele Stunden im Fahrzeug, wenn zwischendurch jemand mit ihr einen Spaziergang mache.

Lesen Sie mehr zum Thema: http://anwaltauskunft.de/ratgeber/tipps-urteile/hund-darf-waehrend-arbeitszeit-nicht-im-auto-warten/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins: www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 66/13 vom 27. November 2013
Tipps des Monats der Deutschen Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2013