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ÖFFENTLICHES RECHT/128: Deutscher Anwaltverein befürchtet verfassungsrechtliche Probleme beim Integrationsgesetz (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 25. Mai 2016

DAV befürchtet verfassungsrechtliche Probleme beim Integrationsgesetz


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht verfassungsrechtliche Probleme bei dem vom Bundeskabinett beschlossenen Integrationsgesetz. Insbesondere die geplanten Leistungskürzungen bei Flüchtlingen stoßen auf Kritik.

"Der Gesetzentwurf sieht vor, die Leistungen drastisch zu kürzen und auf das physische Existenzminimum zu beschränken, wenn Flüchtlingen zumutbare Arbeitsgelegenheiten nicht annehmen oder an den Integrationskursen nicht teilnehmen" sagt Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des Ausländer- und Asylrechtsausschusses des DAV. Dies entspräche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum menschenwürdigen Existenzminimum.

Außerdem verstößt dieses Vorhaben gegen Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie, die unter bestimmten Voraussetzungen Leistungskürzungen zulässt. Die Verweigerung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen gehören allerdings nicht dazu, so der DAV.

Die Migrationsrechtsanwältin Seidler befürchtet darüber hinaus, dass das Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge zu einer Stigmatisierung der Schutzsuchenden führen könnte, sollte es nur geringqualifizierte Tätigkeiten wie Umzugshelfer oder Reinigungskräfte beinhalten.

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch auf seiner Klausurtagung in Meseberg den Entwurf für ein Integrationsgesetz beschlossen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/16 vom 25. Mai 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Mai 2016

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