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SOZIALRECHT/040: Betrieblicher Unfallschutz - Weihnachtsfeier ist Dienst (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Dezember 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Weihnachtstipp
Weihnachtsfeier ist Dienst


Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Betriebliche Weihnachtsfeiern gelten als "Dienst". Zumindest so lange, bis auch der Chef nach Hause geht. Damit besteht während dieser Zeit auch der betriebliche Unfallschutz, teilt die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main mit (Urteil vom 24. Januar 2006, AZ: S 10 U 2623/03).

Ein Verwaltungsangestellter stürzte während der Weihnachtsfeier seines Amtes betrunken die Treppe hinunter und erlitt ein Schädel-Hirn- Trauma. Die gesetzliche Unfallversicherung verweigerte die Leistungen mit der Begründung, dass die Feier bereits beendet gewesen sei. Die letzten Gäste - der Kläger, der Amtsleiter und die Pächter der Gaststätte - wären nur noch bei als "privat" einzustufenden Treffen gewesen.

Dem folgten die Richter nicht und entschieden, eine Weihnachtsfeier sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, die bis zu ihrem offiziellen Ende unter dem Schutz der Unfallversicherung stehe. Ein offizielles Ende der Veranstaltung habe es zwar nicht gegeben, jedoch hätten die verbliebenen Gäste von einer Fortdauer der Veranstaltung ausgehen können. Schließlich sei der Vorgesetzte noch anwesend gewesen. Einer Betriebsfeier förderlich sei sicherlich das gesellige Ausharrungsvermögen von Dienstvorgesetzten.

Bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung sollte man auf gleicher Augenhöhe agieren und eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Diese findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent pro Minute) oder man sucht selbst unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 63/08 vom 3. Dezember 2008
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Dezember 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Dezember 2008