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STRAFRECHT/306: Sicherheit - Anwälte warnen vor Überreaktionen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Juli 2007

Innere Sicherheit

- Anwälte warnen vor Überreaktionen -


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bedauert es sehr, dass sich die Diskussion um die Terrorismusbekämpfung auch durch den Beitrag des Bundesinnenministers auf Versatzstücke reduziert. Schlagwörter wie "Verschwörungstatbestand", "Tötung auf Verdacht" sowie "Vorbeugehaft" helfen nicht weiter, terroristischen Bedrohungen rechtswirksam zu begegnen. Insbesondere sollte es bei den Maßnahmen verstärkt zu einer Orientierung an der Verfassung kommen und nicht zu Gedankenspielen, die Verfassung zu ändern.

"Die Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus müssen rechtsstaatlich sein und dürfen nicht dazu führen, dass der Rechtsstaat ausgehöhlt wird," warnt Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Gefahrenabwehrrechtsauschusses des DAV. Die Grenzen würden dann verwischt, wenn bereits ein Verdacht schwerwiegende und dauerhafte Eingriffe in Freiheitsrechte oder gar das Recht auf Leben und Gesundheit präventiv rechtfertigen soll. "Dass der Verdacht auch vor Unschuldigen nicht halt machen wird, ist naturgemäß nicht ausgeschlossen," so Sandkuhl weiter.

Auch wenn die Bedrohungslage zugegebenermaßen ernst ist, dürfen das Grundgesetz und seine Maßgaben nicht zu Markte getragen werden, warnt der DAV. Daher seien auch die Maßnahmen wie heimliche Onlinedurchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung etc. abzulehnen. Die bisherigen und vorgesehenen Maßnahmen haben auch nicht den Nachweis der Eignung zur Erhöhung der Sicherheit erbracht.

Der DAV fordert, dass jeder, der von Maßnahmen der Inneren Sicherheit betroffen ist, nach Abschluss aktiv informiert wird, damit eine nachträgliche richterliche Überprüfung der Maßnahmen sowie bei rechtswidrigen Maßnahmen Sanktionen möglich sind.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/07 vom 10. Juli 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2007