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STRAFRECHT/321: Zwei Ordnungswidrigkeiten - ein Verwarngeld (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 15. November 2007

Ressort: Justiz/Verkehr

Zwei Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit - nur ein Verwarngeld


Bonn/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer das Verwarnungsgeld für eine Ordnungswidrigkeit akzeptiert, dann ist der Fall damit vom Tisch! Kommt es dann trotzdem zu einem weiteren Verfahren für eine zweite Ordnungswidrigkeit, die er zeitgleich mit der ersten begangen hat, so ist dieses Verfahren einzustellen. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Berufung auf den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10. November 2006 mit (AZ: 78 OWi 117 Js 1630/06 - 350/06).

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene das Verwarngeld für das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit akzeptiert. Gleichzeitig mit der Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er einen so genannten Handyverstoß begangen. Das Bußgeldverfahren hierfür wurde eingestellt. Da die beiden Ordnungswidrigkeiten in Tateinheit begangen worden seien und der Betroffene das Verwarngeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen habe, könne der Handyverstoß nicht mehr gesondert zum Gegenstand eines Bußgeldverfahrens gemacht werden.

Auch bei einem Bußgeldverfahren kann sich der Gang zum Anwalt lohnen. Spezialisten der jeweiligen Rechtsgebiete benennt die Deutsche Anwaltauskunft bundesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich) oder man sucht selbst im Internet unter www.verkehrsanwaelte.de . Zu Bürozeiten kann man sich unter der angegebenen Rufnummer auch direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 43/07 vom 15. November 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2007