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STRAFRECHT/332: Anwälte lehnen Fahrverbot als Hauptstrafe ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 11. April 2008

DAV lehnt Fahrverbot als Hauptstrafe ab


Berlin (DAV). Ein von Hamburg im Januar 2008 im Bundesrat initiierter Gesetzesantrag sieht vor, dass Gerichte künftig ein Fahrverbot als Hauptstrafe auch dann aussprechen können, wenn die Straftat nicht mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Vorschläge entschieden ab. Das Fahrverbot ist von seinem Charakter her eine Nebenstrafe, die spezialpräventiv als Warnungs- und Besinnungsstrafe für nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer gedacht ist. Das bisherige Sanktionssystem im Strafrecht ist völlig ausreichend. Überdies würde ein solches Fahrverbot als Hauptstrafe zu Ungerechtigkeiten führen.

"Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen sind ausreichende Sanktionen. Das Strafrecht bedarf einer weiteren Hauptstrafe nicht", fordert Rechtsanwalt Michael Bücken, Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des DAV. Der Ruf nach neuen Gesetzen und neuen Strafen sei Ausdruck einer gewissen Hilflosigkeit des Staates. Obwohl ausreichende gesetzliche Möglichkeiten vorhanden wären, würden diese nicht vollständig genutzt. Auf negative und teilweise wirklich erschreckende Vorkommnisse würde mit neuen Gesetzen und Verschärfungen reagiert. Dabei werde der Eindruck erweckt, dass dies dann ausreiche. "Nach kurzer Zeit ist aber dann wieder festzustellen, dass gar nichts besser geworden ist und erneut der Ruf nach neuen Vorschriften oder Verschärfungen ertönt", so Bücken weiter.

Nach Ansicht des DAV hat das Fahrverbot seinen Platz bei der Reaktion auf Verkehrsdelikte. Kein Straftäter wird sich durch ein Fahrverbot als Strafe etwa dazu erziehen lassen, keine Ladendiebstähle mehr zu begehen oder künftig von Gewaltdelikten abzusehen.

Ein Fahrverbot würde auch die Täter ungleich treffen. Wer aufgrund seines Wohnorts mehr auf das Auto angewiesen ist, würde härter bestraft als jemand, der in einer Stadt wohnt. "Gut situierte" Straftäter können sich eher Fahrdienste leisten als sozial Schwache.

Der DAV hofft, dass das Bundesjustizministerium an seiner bisher ablehnenden Haltung zu diesem Vorschlag festhält.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 09/08 vom 11. April 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2008