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URHEBERRECHT/129: Straßenfotos mit abgebildeten Personen - Veröffentlichung ohne deren Einverständnis möglich (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. März 2015

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Straßenfotos mit abgebildeten Personen: Veröffentlichung ohne deren Einverständnis möglich


Berlin (DAV). Bei Straßenfotografien kollidiert die Kunstfreiheit häufig mit dem Persönlichkeitsrecht abgebildeter Personen. Nach einem Urteil in jüngster Zeit mehren sich Stimmen, wonach das Ende der Street Photographie droht. Dabei ist je nach Motiv und Gelegenheit bei einer Veröffentlichung nicht immer das Einverständnis dieser Personen notwendig, berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Nach geltendem Recht muss zwischen einer bloßen Aufnahme mit abgebildeten Menschen für den Privatbesitz und der Veröffentlichung dieser unterschieden werden. Ersteres ist erlaubt, letzteres nur mit Einschränkungen.

Eine schriftliche Einwilligung abgebildeter Personen sichert Fotografen bei einer möglichen Veröffentlichung des Bildes rechtlich ab. Doch dürfen Fotos unter bestimmten Bedingungen auch ohne jenes Einverständnis veröffentlicht werden.

So legt das Kunsturhebergesetz einige Rechtfertigungsmöglichkeiten dar. Zu diesen zählen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Rechtsanwalt Ansgar Koreng vom Deutschen Anwaltverein (DAV) sagt: "Wenn beispielsweise jemand im Zusammenhang mit einem wichtigen Ereignis abgebildet wird, kann er das nicht verbieten."

Gleiches gilt, wenn die Örtlichkeit das eigentliche Motiv und die abgebildete Person lediglich Beiwerk ist, sich der Charakter des Bildes also nicht verändert, wenn man sich die Person wegdenkt. Auch Teilnehmer von Demonstrationen werden Schwierigkeiten haben, Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu beanstanden, sollten sie auf Aufnahmen der Veranstaltung erkennbar sein.

Und zuletzt kann ein höheres Interesse der Kunst bestehen. Rechtsanwalt Koreng: "Wann das der Fall ist, bestimmt sich nach einer Abwägung der Kunstfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht." Das allerdings kann nur von Fall zu Fall entschieden werden, die Frage wurde bis dato selten vor deutschen Gerichten diskutiert.


Lesen Sie mehr zu dem Thema:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/910/kunstfreiheit-droht-das-ende-der-strassenfotografie/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/15 vom 13. März 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2015

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