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URHEBERRECHT/140: Reform bleibt hinter dem zurück, was notwendig wäre (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 16. Dezember 2016

Reform des Urhebervertragsrechts bleibt hinter dem zurück, was notwendig wäre


Berlin, 16.12.2016 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zieht eine nüchterne Bilanz des neuen Urhebervertragsrechts, das der Bundestag Donnerstagabend (15. Dezember 2016) verabschiedet hat.

"Das neue Gesetz hilft den Kreativen kaum. Gewollt war ein Gesetz zur Stärkung der Urheberinnen und Urheber, doch davon ist wenig übrig geblieben", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Kritisch bewertet ver.di die konkreten Regelungen zum Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Verbände, um stellvertretend für Mitglieder die Einhaltung von Vergütungsregeln vor Gericht zu erstreiten. "Leider konnten sich die Verwerter an vielen Stellen durchsetzen, so dass das Verbandsklagerecht auf ein Minimum beschränkt wird", sagte Werneke. Mit Skepsis betrachtet der stellvertretende ver.di-Vorsitzende auch, dass Urheberinnen und Urheber nach zehn Jahren ein Zweitverwertungsrecht bei pauschaler Vergütung erhalten. "Es besteht die Gefahr, dass damit Pauschalvergütungen hoffähig gemacht werden. Stattdessen muss das Recht auf Zweitverwertung genutzt werden, um die in vielen Bereichen der Medien- und Kulturbranche üblichen Ewigkeitsverträge zurück zu drängen", forderte Werneke.

Positiv bewertet ver.di, dass Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler künftig jährlich und ohne Anlass Auskunft über die Nutzung ihrer Werke verlangen dürfen. Der Auskunftsanspruch erstreckt sich, so eine Forderung von ver.di, auch auf bestimmende Teile der Lizenzkette. "Wir hoffen zumindest, dass dieser Gewinn an Transparenz dazu führt, dass mehr Verwerter von vornherein angemessen vergüten. Jetzt kann zudem nicht nur der Auftragsproduzent als direkter Vertragspartner, sondern etwa auch der dahinter stehende Sender auf Auskunft in Anspruch genommen werden", so Werneke.

Er kündigte an, dass sich ver.di weiterhin engagiert für die Interessen der Kreativen einsetzen werde. "Wir werden kollektive Regelungen verhandeln und dort, wo nötig, auch Prozesse führen, um so für unsere Mitglieder das Beste aus dem Gesetz zu machen."

Der Bundestag hat am Donnerstagabend zudem neue Regeln zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften beschlossen. "Verwertungsgesellschaften sind ein Erfolgsmodell. Die neue Regelung zur Beteiligung von Verlegern an den Einnahmen erlaubt es, den fast 60 Jahre lang praktizierten Kompromiss fortzusetzen, Einnahmen nach festen Quoten zwischen Urhebern und Verlagen zu verteilen. Allerdings erwarte ich nun harte Auseinandersetzungen um die konkrete Ausgestaltung der Verteilungsquoten in den Verwertungsgesellschaften. Schließlich hat es sich herum gesprochen, dass nicht zuletzt die Verlage ein besseres Urhebervertragsrecht verhindert haben."


Hinweis:
Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sind in ver.di in den Bereichen Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS), dem Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie in den Bereichen Rundfunk, Film, AV-Medien (RFAV/ver.di FilmUnion), Musik, Darstellende und Bildende Kunst organisiert. Insgesamt vertritt ver.di 45.000 Mitglieder aus den genannten Bereichen.

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Quelle:
Presseinformation vom 16.12.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2016

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