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URHEBERRECHT/145: Stärkung des Urheberrechts erreicht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 14. Februar 2019

Stärkung des Urheberrechts erreicht - ver.di will mit kollektiven Regelungen Einkommen der Urheber verbessern


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat den auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss zu einer Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt begrüßt. "Das ist eine gute Basis. Jetzt müssen wir praktikable Lösungen erarbeiten, um die Einkommenssituation von Urhebern und Interpreten konkret zu verbessern", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. "Die Richtlinie hat das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen. Das ist eine enorme Stärkung der Urheberseite", sagte Werneke. Sie stärke die ver.di-Position, kollektive Regelungen zur Konkretisierung der Rechte aufzustellen und durchzusetzen.

Durch die Richtlinie würden wichtige Weichen in Richtung einer besseren Vergütung von Urheberinnen und Urhebern in Europa gestellt. "Den großen Plattformen wird endlich eine klare Verantwortung für die von ihnen genutzten Inhalte zugeteilt", so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende. "Das bedeutet, dass die Plattformen als Nutzer von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Verhandlungen mit den Rechteinhabern treten müssen. Gleichzeitig nimmt die Richtlinie Verbraucherinnen und Verbraucher aus der Haftung bei der Nutzung des Internets". Es gelte nun "vernünftige Modelle zu entwickeln, die die Vielfalt im Internet erhalten", so Werneke. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten Zugang zu allen verfügbaren Inhalten haben. Gleichzeitig ginge es um eine gerechtere Verteilung der mit den zugänglichen Werken erzielten Umsätze.

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Quelle:
Presseinformation vom 14.02.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2019

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