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VERBRAUCHERSCHUTZ/047: Strompreiserhöhungen - Was können Verbraucher tun? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Deutsche Anwaltauskunft, Berlin, 2. Januar 2014

Ressort: Ratgeber/Service

Strompreiserhöhungen: Was können Verbraucher tun?



Berlin (DAV). Strompreiserhöhungen sorgen regelmäßig für Ärger bei Verbrauchern. Sie können sich aber dagegen wehren. Dazu sollten sie die Konditionen in ihren Verträgen mit dem Stromversorger genau prüfen. Aber: Verbraucher sollten aus Protest gegen Strompreiserhöhungen nicht einfach ihre Zahlungen an ihren Stromanbieter einstellen. Denn sonst kann ihnen der Anbieter den Strom sperren, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Die Preiserhöhungen seines Stromanbieters hat ein Verbraucher gründlich satt und zahlt seine Stromrechnung nicht. Der Versorger stellt ihm daher den Strom ab - zu Recht, wie der Bundesgerichtshof vor Kurzem entschied (Urteil vom 11. Dezember 2013, AZ: VIII ZR 41/13). Die Rechnung nicht zahlen ist also auch keine Lösung, um sich gegen Strompreiserhöhungen zu wehren. Was können Verbraucher dann dagegen machen?

"Verbraucher sollten zunächst prüfen, ob die Preiserhöhung rechtlich überhaupt zulässig ist", sagt Rechtsanwalt Jürgen Widder, Vorsitzender des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwaltverein (DAV). Um das zu prüfen, sollten sie einen Blick in ihre Verträge mit den Stromanbietern werfen. Beinhalten die Verträge etwa Klauseln mit Preisgarantien, dann könnten die Preiserhöhungen unwirksam sein.

Manchmal erklären Versorger ihre Preiserhöhungen mit Zusatzkosten, für die sie nicht verantwortlich sind und die sie an die Verbraucher weitergeben müssen. Ein Beispiel für solche Zusatzkosten sind die Umlagen zur Förderung erneuerbarer Energien. Ob es legitim ist, solche Zusatzkosten auf die Verbraucher abzuwälzen, verraten auch die Klauseln in den abgeschlossenen Verträgen.

Gegen die unwirksame Erhöhung ihrer Strompreise sollten Verbraucher bei ihren Versorgern widersprechen. Allerdings sollten sie vorsichtig agieren und ihre Zahlungen an die Versorger trotz Preiserhöhungen nicht ganz einstellen. Sie sollten zumindest den Betrag zahlen, der vor der Preiserhöhung fällig gewesen wäre. "Verbraucher sollten in jedem Fall vertragstreu bleiben", betont Widder. "Sonst kann ihnen der Versorger den Strom abstellen."

Ein Stromversorger darf säumigen Zahlern den Strom ab einem offenen Betrag von 100 Euro abstellen - und wenn er vorher gemahnt und mit der Sperre gedroht hat. Allerdings gibt es für Stromsperren Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist. Wenn die Heizung eines Verbrauchers zum Beispiel mit Strom erwärmt wird, dann darf ein Stromversorger nicht ohne Weiteres den Strom sperren, vor allem nicht im Winter.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 1/14 vom 2. Januar 2014
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Januar 2014