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VERKEHR/183: Zündsperre - ein neuer Weg zur Alkoholprävention? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV)

Presseerklärungen der Arbeitskreise anlässlich des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar (24. bis 26. Januar 2007)

Arbeitskreis V: Zündsperre - ein neuer Weg zur Alkoholprävention?


Anwälte: Zündsperren mehr als fragwürdig

Goslar (DAV). Nach wie vor ist "Alkohol am Steuer" eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Daher ist es nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sinnvoll, weiter nach neuen Möglichkeiten zur Eindämmung dieses Problems zu suchen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang eine Zündsperre (sog. Alcolock). Dabei soll die Atemalkoholkonzentration des Fahrers vor dem Start gemessen werden. Bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes soll sich der Motor nicht starten lassen. Bei den Verkehrsrechtsanwälten stößt dieser Vorschlag wegen technischer Widrigkeiten und rechtlichen Bedenken auf Ablehnung.

"Bei der Zündsperre liegen die Bedenken in technischer und rechtlicher Hinsicht auf der Hand: Manipulationen sind leicht zu erzielen, ebenso können Fehlfunktionen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen", sagt Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Es sei einfach, jemand anderen pusten zu lassen. "Zudem werden die Kraftfahrer einem Generalverdacht einer Alkoholfahrt ausgesetzt, den sie nur durch eine Atemprobe entkräften können. Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats ist dies äußerst fragwürdig," so Dr. Schneider weiter.

Unklar sei auch, für welche Kraftfahrergruppe ein solches Verfahren überhaupt in Betracht kommen soll, lediglich wiederholt auffällige Kraftfahrer oder generell Berufskraftfahrer. Je größer diese Gruppe, umso problematischer erscheinen alle soeben aufgeführten Bedenken. "Da die Geräte solche Messungen protokollieren, gilt es auch hier, einen weiteren Schritt zum "gläsernen Autofahrer" zu vermeiden," sagt Dr. Schneider.

In jedem Fall müsste zunächst einmal zuverlässig festgestellt werden, inwieweit sich durch eine Zündsperre die Zahl der Fahrten unter Alkoholeinfluss senken und damit die Verkehrssicherheit tatsächlich nennenswert steigern lässt. Dabei muss man die Verhältnismäßigkeit der Vorteile mit den nicht unerheblichen Belastungen für die Betroffenen prüfen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. VGT 5/07 vom 25. Januar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Presseerklärungen der Arbeitskreise anlässlich
des 45. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de

veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2007