Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/205: Cannabis am Steuer - Führerscheinverlust droht (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Juni 2007, Ressort: Justiz/Verkehr

Cannabis am Steuer: Führerscheinverlust droht

Nur bei überzeugend nachgewiesenem Erstkonsum weitere Prüfung geboten


Berlin (DAV). Wer unter Einwirkung von Cannabis Auto fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nur wenn der Fahrer ausdrücklich behauptet und überzeugend darlegt, dass er zum ersten Mal Cannabis konsumiere, ist eine weitere Aufklärung geboten und die Glaubwürdigkeit der Angaben zu prüfen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (AZ.: 10 S 2302/06) vom 21. Februar 2007 weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Bei einer Verkehrskontrolle und anschließender Blutabnahme hatte sich herausgestellt, dass der spätere Kläger unter Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wandte sich der Mann mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle codeinhaltige Medikamente einnehmen musste. Das Verwaltungsgericht Freiburg gab dem Kläger Recht: Es würden die Belege dafür fehlen, dass der Kläger gelegentlich Cannabis konsumiere.

Im Berufungsverfahren entschied der VGH jedoch für den Entzug des Führerscheins: Für eine erstmalige Einnahme von Cannabis gebe es keine glaubhaften Darlegungen und überzeugenden Anhaltspunkte. Und nur dann bestünde Anlass für weitere Aufklärungen zur Häufigkeit. Da also keine Zweifel am gelegentlichen Konsum bestehen, reiche allein die Tatsache aus, dass der Kläger nach dem Konsum von Cannabis Auto gefahren sei, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Gerade wenn Fahrverbote drohen, ist die Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt wichtig. Einen Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen. Sie können aber auch selbst im Internet suchen unter www.verkehrsrecht.de.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/07 vom 18. Juni 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV, Monat Juni
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2007