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VERKEHR/290: Hund ohne Leine als Unfallursache (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. Januar 2009

Ressort: Justiz/Verkehr

Hund ohne Leine als Unfallursache


Hamm/Berlin (DAV). Geschieht in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem nicht angeleinten Hund ein Unfall, kann ein Anscheinsbeweis ausreichen, um den Halter des Hundes für die Unfallfolgen haftbar zu machen. So das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juli 2008 (AZ: 6 U 60/80), über das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren.

Bei einer Radfahrt traf ein Ehepaar auf einem Wirtschaftsweg zwei Fußgänger in Begleitung eines nicht angeleinten Hirtenhundes. Die Frau, die den Hund kannte, sprach ihn an. Kurz darauf kam sie zu Fall und brach sich einen Brustwirbel. Nach ihrer Aussage war der Hund in ihr Vorderrad geraten. Die Frau klagte auf Schadensersatz.

In der Berufungsinstanz hatte sie Erfolg. Zwar widersprachen sich die Zeugenaussagen darin, ob ein direkter Kontakt mit dem Hund Ursache des Sturzes war. Dies war für die Richter jedoch nicht ausschlaggebend. Der Sturz habe sich in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang ereignet. Daher spreche der so genannte "Anscheinsbeweis" - nach aller Erfahrung spricht der Anschein dafür, dass es sich so verhalten hat - dafür, dass der Hund den Unfall verursacht habe, da er nicht angeleint gewesen sei. Die Anleinverpflichtung aus einer Verordnung der Stadt besage nämlich, dass Hunde auf Straßen und in Anlagen nur angeleint geführt werden dürften.

Auch bei Unfällen außerhalb des regulären Straßenverkehrs hilft ein Anwalt. Verkehrsrechtsanwälte in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de. Unter der Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 14 Cent/min) kann man sich zu Bürozeiten auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt des DAV verbinden lassen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 04/09 vom 19. Januar 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Januar 2009
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2009