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VERKEHR/318: Wer zahlt vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Oktober 2009

Ressort: Justiz/Verkehr

Wer zahlt vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei einem Verkehrsunfall?


Kassel/Berlin (DAV). Auch bei scheinbar eindeutigen Unfällen, bei denen die Schuldfrage geklärt scheint, sollte man nicht auf einen Anwalt verzichten. Die entsprechenden Kosten müssen durch den Unfallverursacher ebenfalls ersetzt werden, selbst wenn der Rechtsbeistand schon vor einem Gerichtsverfahren eingeschaltet wurde, entschied das Amtsgericht Kassel am 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6208/08). Es gibt keinen "einfach gelagerten Verkehrsunfall" mehr, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Bei einem Unfall waren ein Fahrzeug einer gewerblichen Autovermietung sowie ein bei einer Versicherungsgesellschaft versichertes Fahrzeug beteiligt. Die Unfallschuld war klar, so dass die Haftungsfrage zwischen beiden Parteien unstreitig war. Sehr wohl streitig war jedoch die Frage, wer die Rechtsanwaltskosten zu tragen habe, die der Autovermietung mangels eigener Rechtsabteilung durch die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden waren. Da sich die Versicherung weigerte, diese Anwaltskosten mit in die Schadensberechnung einzubeziehen, ging die Autovermietung vor Gericht und klagte auf Erstattung der Kosten.

Mit Recht, wie das Amtsgericht Kassel entschied. Den rechtsunkundigen Geschädigten, wozu auch eine gewerbliche Autovermietung zu zählen sei, stünden oft Versicherungsgesellschaften gegenüber, die über hoch spezialisierte Rechtsabteilungen verfügten, welche sich wiederum bisweilen "auf juristische Spitzfindigkeiten" kaprizierten. Entgegen der Auffassung der beklagten Versicherung gebe es auch keinen "einfach gelagerten Verkehrsunfall" mehr. Grund hierfür sei, dass die Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens eine Dimension erreicht habe, die für Laien nicht mehr überschaubar sei. Daher entspreche es allein schon dem Prinzip der Waffengleichheit, wenn der Geschädigte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme. Und es sei auch rechtens, wenn er verlange, die dadurch entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu bekommen.

Gerade bei Verkehrsunfällen gibt es häufig Streit mit den Rechtsabteilungen von großen Versicherungsgesellschaften. Bei Fragen rund ums Thema Kfz-Versicherung kann man unter www.schadenfix.de unkompliziert die Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts in Anspruch nehmen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 37/09 vom 20. Oktober 2009
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Monat Oktober 2009
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2009