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VERKEHR/504: Ältere Wohnmobile müssen alle zwölf Monate zum TÜV (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. März 2014

Ressort: Justiz/Verkehr

Ältere Wohnmobile müssen alle zwölf Monate zum TÜV



Koblenz/Berlin (DAV). Größere Wohnmobile müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. Januar 2014 (AZ: 5 K 916/13.Ko) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Halter eines Wohnmobils - Erstzulassung April 2008 - führte das Fahrzeug im Juli 2013 beim TÜV vor. Der Prüfer erteilte die Prüfplakette und setzte die nächste Hauptuntersuchung auf den Monat Juli 2014 fest. Gegen die TÜV-Prüfung bereits nach einem Jahr klagte der Mann. Er begründete dies damit, dass er erst nach zwei Jahren wieder zur Hauptuntersuchung müsse.

Ohne Erfolg. Für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen gelte zwar in den ersten 72 Zulassungsmonaten eine nur 24-monatige Untersuchungspflicht. Anschließend müsse das Fahrzeug jedoch alle zwölf Monate zur TÜV-Untersuchung. Daher könne in diesem Fall die Prüfplakette nur noch für zwölf Monate erteilt werden. Zwar liege die Rate der erheblichen Mängel an privat genutzten Wohnmobilen etwa bis zum achten Zulassungsjahr deutlich unter der, vergleichbarer Nutzfahrzeuge. Deshalb sei bei neueren Wohnmobilien auch ein Untersuchungsintervall von 24 Monaten gerechtfertigt. Bei älteren Fahrzeugen aber habe es der Gesetzgeber demgegenüber angesichts der Mängelhäufigkeit bei der bis dahin geltenden zwölfmonatigen Frist belassen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16/14 vom 28. März 2014
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014