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VERKEHR/547: Nicht nur im Straßenverkehr - Der Samstag ist ein Werktag (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 28. November 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Nicht nur im Straßenverkehr: Der Samstag ist ein Werktag



Berlin (DAV). Der "Werktag" ist im Deutschen allgegenwärtig: Auf dem Fahrplan an der Bushaltestelle, in Verträgen oder an vielen Verkehrsschildern. Die genaue Definition des "Werktags" sorgt dabei immer wieder für Missverständnisse. Die Deutsche Anwaltauskunft weist darauf hin, dass auch der Samstag in der Regel als Werktag gilt.

Der "Werktag" wird häufig fälschlicherweise mit dem "Arbeitstag" verwechselt. Die meisten Menschen arbeiten heute von Montag bis Freitag und gehen deshalb davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Doch mit dieser Einschätzung liegt man in der Regel daneben. "Dass der Samstag fast immer zu den Werktagen zählt, wird immer wieder von Gerichten bestätigt", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2001, der Samstag sei im "allgemeinen Sprachgebrauch" auch heute noch ein Werktag (AZ: 2 Ss OWi 127/01). Der Begriff sei nicht mit "Arbeitstag" gleichzusetzen, sondern vielmehr als Gegensatz zum Begriff "Sonn- und Feiertag" zu verstehen. Der Kläger in diesem Fall war an einem Samstag an einer Stelle zu schnell gefahren, an der "werktags" eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Als Begründung ziehen die Gerichte häufig eine Definition im Bundesurlaubsgesetz heran: "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Eine der wenigen Ausnahmen von dieser Regel findet sich im Mietrecht. So ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum "dritten Werktag des Monats" zu entrichten. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 werden Samstage dabei ausdrücklich nicht mitgezählt (AZ: VIII ZR 291/09). Die Begründung des BGH: Mieten werden in der Regel per Banküberweisung bezahlt - und Banken arbeiten nur von Montag bis Freitag. Mit dieser Regelung sollen Mieter vor den Folgen einer unverschuldet zu spät gezahlten Miete geschützt werden.


Lesen Sie mehr zum Thema:
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/818/ist-samstag-ein-werktag/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 64/14 vom 28. November 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014